Der Landkreis Cuxhaven warnt vor der Nutzung gefälschter Impfpässe, die während der Corona-Pandemie derzeit verstärkt nachgefragt werden. Foto: Neundorf/dpa
Der Landkreis Cuxhaven warnt vor der Nutzung gefälschter Impfpässe, die während der Corona-Pandemie derzeit verstärkt nachgefragt werden. Foto: Neundorf/dpa
Corona im Kreis Cuxhaven

Landkreis Cuxhaven warnt vor der Nutzung gefälschter Impfpässe

29.11.2021

KREIS CUXHAVEN. Der Landkreis Cuxhaven hat vor einer Nutzung gefälschter Impfpässe gewarnt. Hintergrund ist, dass derzeit zunehmend gefälschte Impfpässe in Umlauf gebracht werden.

Seit einigen Tagen gilt im Kreis Cuxhaven aufgrund der steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen die 2G-Regel, ab Mittwoch tritt sogar die 2G+-Regel in Kraft. Diese verschärften Corona-Regelungen sorgen nach Angaben des Landkreises Cuxhaven neben dem beabsichtigten Effekt eines gestiegenen Impfinteresses auch zu einer Zunahme von Fälschungen sowohl bei Impf- als auch bei Testnachweisen. 

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Kreis Cuxhaven warnt vor gefälschten Impfpässen

Landrat Kai-Uwe Bielefeld betont daher, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt: "Einen Impf- oder Testnachweis zu fälschen, ist keine Ordnungswidrigkeit sondern strafbar. Wer einen solchen Nachweis gebraucht, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen." Bei der Herstellung solcher Fälschungen stünden sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren im Raum."

Deutliche Worte vom Landrat

Dass die derzeit umfangreiche Nachweispflicht auch bei dem weit überwiegenden Teil der Menschen, die sich an die Regeln halten, zu Belastungen führt, sieht auch Bielefeld: "Ich mache keinen Hehl daraus, dass es bei dem in kurzer Zeit deutlich angestiegenen Testaufkommen und dem zum Glück stark ansteigenden Impfinteresse zu vorübergehenden Engpässen kommen kann", so der Landrat. "Das ist gewiss bedauerlich, ein gefälschter Nachweis ist aber mit Sicherheit keine Möglichkeit, damit umzugehen. Gerade angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist das mehr als fahrlässig und zu Recht strafbar."

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