
Maskenpflicht in Cuxhaven kommt: Innenstadt und mehrere Straßen betroffen
CUXHAVEN. Mit einer rigorosen Maßnahme reagiert der Landkreis Cuxhaven auf die weiterhin steigenden Corona-Fälle in der Region.
Die Behörde plant ab der kommenden Woche eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit - nicht nur in der Innenstadt von Cuxhaven, sondern auch in einzelnen Straßen.
Noch ist die Regelung nicht offiziell. Doch es fehlen nur noch wenige Schritte. Die Allgemeinverfügung müsse "noch ordnungsgemäß formal bekanntgemacht werden", erklärt der Landkreis. Das soll in den kommenden Tagen nachgeholt werden: Die Behörde werde zu Beginn der kommenden Woche eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen - in Abstimmung mit der Stadt Cuxhaven.
Pflicht gilt ab nächster Woche
"Die Allgemeinverfügung wird spätestens am kommenden Mittwoch (25. November; Anm. d. Red.) in Kraft treten", kündigt Landrat Kai-Uwe Bielefeld an. Die Verfügung soll dann zunächst bis Sonntag, 6. Dezember, gelten.
Vor allem die Innenstadt hat der Landkreis im Visier, weil die Stadt plane, "dort einige weihnachtliche Stände aufzubauen. Ich gehe davon aus, dass diese gut angenommen werden, zumal der Weihnachtsmarkt rund um das Schloss Ritzebüttel in diesem Jahr ausfällt."
Innenstadt, Schillerstraße, Süderwisch
Deshalb werde das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Bereich der Fußgängerzone verpflichtend. Dazu zählen die Nordersteinstraße, der Kaemmererplatz, der Holstenplatz, der Penzancer Platz, der Vanneter Platz und der Hafnarfjördurplatz. Von der Maßnahme betroffen ist außerdem die Schillerstraße im Lotsenviertel.
Zudem wird der Landkreis für den Stadtteil Süderwisch eine Maskenpflicht einführen. "Aus diesem Stadtteil sind überproportional viele Personen von einer Infektion mit dem Corona- Virus betroffen", begründet Bielefeld die Maßnahme. Zuvor hatte der Landkreis bereits verkündet, dass die Süderwischschule ab Montag in das "Szenario B" wechseln wird. Für 14 Tage gibt es dann Unterricht im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen.
Infektionsgeschehen eindämmen
Neben der Maßnahme in der Süderwischschule sei die Maskenpflicht in dem Stadtteil "ein weiterer Baustein, um das Infektionsgeschehen in dem betroffenen Wohngebiet möglichst schnell einzudämmen".
Die Verordnung bezieht sich auf folgende Straßen: Oderstraße, Küddowstraße, Warthestraße, Weichselstraße, Pregelstraße, Memelstraße, Pommernstraße, Schlesienstraße, Westpreußenstraße, Ostpreußenstraße, Sudetenlandstraße, Süderwisch (Hausnummern: 7 - 76).
Appell des Landrates für sofortige Umsetzung
Vor genau einer Woche hatte der Landkreis noch erklärt, keine Maskenpflicht einführen zu wollen. Auch wenn die Maskenpflicht noch nicht offiziell gilt, appelliert Landrat Bielefeld an die Bürger, die Umsetzung der kommenden Verfügung schon jetzt in die Tat umzusetzen.
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