Der vorzeitige Abgang von Landrat Kai-Uwe Bielefeld sorgt auch für Kritik. Foto: Koppe
Der vorzeitige Abgang von Landrat Kai-Uwe Bielefeld sorgt auch für Kritik. Foto: Koppe
Kommentar

Vorzeitiger Abgang des Landrats: Hat Bielefeld sein Wahlversprechen gebrochen?

von Egbert Schröder | 21.04.2022

KREIS CUXHAVEN. Der freiwillig gewählt vorzeitige Abgang von Landrat Kai-Uwe Bielefeld sorgt auch für Kritik. Unser Autor hat eine deutliche Meinung zu dem Thema. 

Keine Frage: Landrat Kai-Uwe Bielefeld hat eine rechtlich saubere Lösung gewählt, um als Pensionär ins neue Jahr zu starten. Eine Gesetzesänderung nutzt er, um bereits drei Jahre nach seiner Wiederwahl mit vollen Pensionsansprüchen in die Rente zu wechseln.

Bielefeld hatte Wahlversprechen abgegeben

Das ist in Ordnung. Nur: Er hat bei seiner Wiederwahl 2019 ein Versprechen abgegeben, dass er fünf Jahre durchziehen werde und warb damit auch im Wahlkampf. Jetzt führt er "persönliche Gründe" ins Feld, die ihn zu einer frühzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit im Öffentlichen Dienst veranlassen. Das kann man respektieren oder kritisieren. Ich respektiere zwar seine Entscheidung, frage mich aber auch, warum die Erkenntnis nicht früher gekommen ist, dass es möglicherweise zu einem Rückzug vom Amt kommen könne. Zunächst strebte er nämlich nur zwei Jahre als Landrat an, obwohl sieben Jahre angesagt waren, dann kam es zu den vagen "5 Jahren", die er im Wahlkampf selbst versprochen hatte. Wie das jetzt zu bewerten ist? Da muss sich jeder eine eigene Meinung bilden.

"Hätte anderen Weg wählen sollen"

Meine persönliche Ansicht: Eine Gesetzesänderung zu nutzen, um sich vorzeitig aus dem Amt zu verabschieden, kann nicht Anspruch eines Chefs mit seiner derart großen Reputation sein. Er hat den Kreis in 16 Jahren durch viele Herausforderungen erfolgreich manövriert und natürlich auch eine entsprechende "Vergütung" als Landrat erhalten. Er hätte einen anderen Weg wählen sollen - es bleibt ein Beigeschmack.

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