Seit Dienstag gilt in Niedersachsen die neue Coronaverordnung, die das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Einzelhandel, also auch in Supermärkten oder Drogerien zur Pflicht macht. Jetzt hat die Verwaltung erklärt, welche Strafen im Kreis Cuxhaven drohen, wenn man keine FFP2-Maske trägt. Foto: Markus Scholz
Seit Dienstag gilt in Niedersachsen die neue Coronaverordnung, die das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Einzelhandel, also auch in Supermärkten oder Drogerien zur Pflicht macht. Jetzt hat die Verwaltung erklärt, welche Strafen im Kreis Cuxhaven drohen, wenn man keine FFP2-Maske trägt. Foto: Markus Scholz
Pflicht seit Dienstag

Ohne FFP2-Maske in den Supermarkt? Diese Strafen drohen im Kreis Cuxhaven

von Redaktion | 21.12.2021

KREIS CUXHAVEN. Seit Dienstag gilt in Niedersachsen die neue Coronaverordnung, die das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Einzelhandel, also auch in Supermärkten oder Drogerien zur Pflicht macht. Jetzt hat die Verwaltung erklärt, welche Strafen im Kreis Cuxhaven drohen, wenn man keine FFP2-Maske trägt.

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung möchte die Landesregierung in Niedersachsen die Bevölkerung besser vor der Omikron-Variante schützen, die als deutlich ansteckender gilt. 

FFP2-Pflicht ab Warnstufe 1

Weil die eigentlich für den Einzelhandel geplante 2G-Regelung vom Oberverwaltungsgericht gekippt wurde, ist jetzt das Tragen der FFP2-Maske im gesamten Einzelhandel in Niedersachsen Pflicht, sobald in einem Landkreis die Warnstufe 1 gilt. 

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Maske richtig tragen

Dies gilt laut Landesregierung auch in allen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Drogerien, Babybedarfsmärkten et cetera. "Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft", heißt es in der Begründung für die Verordnung. Die Landesregierung weist jedoch auch daraufhin, dass die Masken dafür auch richtig getragen werden müssten. "Sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen."

Keine FFP2-Pflicht auf Wochenmärkten

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel. Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 4 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Ab 14 Jahren trifft auch Jugendliche die FFP2-Maskenpflicht.

Beschäftigte auch verpflichtet

Und nicht nur die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen, auch die Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben, müssen die Schutzmaske aufsetzen. "Keinen direkten Kundenkontakt haben beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich in Büros oder Lagerräumen jenseits der Verkaufsräume arbeiten", erklärt die Regierung.

Bußgelder drohen bei Regelverstößen

Der Landkreis Cuxhaven weist daraufhin, dass Bußgelder drohen, wenn sich nicht an die Maskenpflicht gehalten wird. "Das Bußgeld für einen "Maskenverstoß" beträgt bei der erstmaligen Verhängung 100 bis 150 Euro", erklärt Sprecherin Stephanie Bachmann. Seit Anfang Dezember habe die Kreisverwaltung sechs Verstöße gegen die Corona-Regeln verzeichnet. In diesem Zusammenhang weise darauf hin, dass es durchaus etwas dauern kann, bis die Anzeigen von der Polizei beim Landkreis vorliegen. (lab/red)

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