Die niedersächsische Landesregierung hält an dem Verbot von Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel weitgehend fest und hat eine angepasste Corona-Verordnung veröffentlicht. Foto: Adelmann
Die niedersächsische Landesregierung hält an dem Verbot von Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel weitgehend fest und hat eine angepasste Corona-Verordnung veröffentlicht. Foto: Adelmann
Corona

Silvester 2020: Niedersachsen verhängt teilweises Feuerwerksverbot

22.12.2020

HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. Das von der niedersächsischen Landesregierung geplante Verbot von Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel kommt nun zumindest in Teilen. 

Bühne frei für die nächste Runde im Ringen um ein mögliches Verbot von Silvesterfeuerwerk in Niedersachsen: Vor exakt einer Woche hatte die niedersächsische Landesregierung in Form einer neuen Corona-Verordnung ein landesweites Verbot für das Mitführen und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel erlassen. Daraufhin hatte ein niedersächsischer Bürger vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg dagegen geklagt - und am Freitag Recht bekommen: Die Lüneburger Richter urteilten, dass ein pauschales Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass sich das Verbot auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Kein pauschales Verbot von Silvesterfeuerwerk

Das Land Niedersachsen hatte noch am Freitag angekündigt, die bestehende Corona-Verordnung entsprechend anzupassen, was nun geschehen ist: Demnach ist zur "Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 [...] auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen [...] sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt." Zudem ist im Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 1. Januar 2021, 7 Uhr, auch das Mitführen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt verboten.

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Zu Feuerwerk der Kategorie F 2 fallen beispielsweise Raketen, Böller oder Batterien, die für gewöhnlich zwischen dem 28. und 31. Dezember an volljährige Personen verkauft werden dürfen. Jedoch haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr beschlossen, die Verordnung ist aber noch nicht in Kraft getreten. 

Teilweises Böllerverbot im Kreis Cuxhaven

Wo genau im Einzelnen im Kreis Cuxhaven aber auch in anderen Städten und Gemeinden Niedersachsens tatsächlich ein Feuerwerksverbot gilt, müssen die jeweiligen Kommunen per Allgemeinverfügung festlegen. 

Überlastung des Gesundheitssystems verhindern

Zur Begründung für das teilweise Feuerwerksverbot heißt es: "Mildere, gleich effektive Maßnahmen drängen sich nicht auf.", Weiter teilt die niedersächsische Staatskanzlei mit: "Insbesondere die Kontrolle und Überwachung eines ungeregelten Geschehens durch Ordnungskräfte oder Polizei wäre schlichtweg ausgeschlossen." 

Ansammlungen vermeiden 

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen, in denen "eine besonders erhöhte Gefährdung von umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper gegeben ist, vermieden werden, um Einsatzkräfte, wie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Polizei und Feuerwehr, zu entlasten und Kapazitäten des Gesundheitswesens freizuhalten." Durch die Maßnahmen solle zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden, das "durch die Pandemie bereits an seine Belastungsgrenzen" gestoßen sei. 

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