Ob auch Mannschaftssportarten wie Fußball wieder ohne Impf- oder Genesenennachweis möglich sein werden, wird noch geprüft. Foto: Unruh
Ob auch Mannschaftssportarten wie Fußball wieder ohne Impf- oder Genesenennachweis möglich sein werden, wird noch geprüft. Foto: Unruh
Außer Vollzug gesetzt

Sport im Kreis Cuxhaven: Gericht kippt die 2G-Regelung

25.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt.

Damit wird auch im Kreis Cuxhaven wieder Sport für mehr Menschen möglich sein. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gab der 14. Senat einem Eilantrag einer Golfspielerin statt, die nicht geimpft oder genesen ist. Die Regelung in der Corona-Verordnung sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zwar ist damit die Regelung für Mannschaftssportarten auch aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

Die umfassende Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Menschen, die nicht über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, erweise sich als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Bei der Sportausübung mit einer Vielzahl sich körperlich anstrengender Personen in geschlossenen Räumen besteht laut Gericht ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko, das eine Zutrittsbeschränkung auf geimpfte und genesene Personen rechtfertige.

Beschränkung nicht verhältnismäßig

Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig. Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel sei ein derart signifikant erhöhtes Infektionsrisiko nicht in jedem Fall auszumachen. Ohne Zweifel bestehe es dort, wo Mannschaftssport betrieben wird, die die Einhaltung eines Abstandsgebots oder einer Maskenpflicht nicht erwarten lasse - zum Beispiel Fußball, Basketball. Bei der Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel (Leichtathletik, Tennis, Golf) liegt aus Sicht des OVG ein erhöhtes Infektionsrisiko hingegen fern.

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Für den Senat besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass eine differenzierte Behandlung der beiden Fallgruppen (Mannschaftssport - Individualsport) in der Corona-Verordnung zu derart kleinteiligen Regelungen führt, dass die Schutzmaßnahmen an Übersichtlichkeit einbüßen würden. Hiergegen spreche schon, dass frühere Fassungen der Verordnung diese Differenzierung geleistet hätten.

Land will 2G im Mannschaftssport prüfen

Die Entscheidung eröffnet somit ausdrücklich die Möglichkeit, die 2G-Regel zukünftig für die Ausübung von Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen. "Die Landesregierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis", Oliver Grimm, Pressesprecher und Referatsleiter des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, am Dienstagnachmittag mit. Die Landesregierung werde "die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen".

Wie der Landkreis Cuxhaven am Dienstagnachmittag bekannt gab, darf "ab sofort wieder jede Person an sportlichen Aktivitäten auf Außensportanlagen teilnehmen". Allerdings sei weiterhin von allen Personen eine FFP2-Maske zu tragen. Für ungeimpfte Personen seien die allgemeinen Kontaktbeschränkungen zu beachten. "Es gilt: Sofern eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur der Haushalt der ungeimpften Person zuzüglich zwei Personen eines weiteren Haushalts gemeinsam Sport auf der Außenanlage ausüben." (dpa)

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