Weihnachtsmärkte sind im Kreis Cuxhaven aktuell untersagt - wegen der aufgrund der Corona-Pandemie verordneten "Weihnachtsruhe". Symbolfoto: picture alliance/Soeren Stache/dpa
Weihnachtsmärkte sind im Kreis Cuxhaven aktuell untersagt - wegen der aufgrund der Corona-Pandemie verordneten "Weihnachtsruhe". Symbolfoto: picture alliance/Soeren Stache/dpa
Corona-konformer Ablauf?

"Weihnachtsmarkt" in Duhnen trotz verordneter "Weihnachtsruhe"?

von Tim Larschow | 29.12.2021

CUXHAVEN. Wie passt das zusammen? Während zwei Cuxhavener Weihnachtsmärkte wegen "Weihnachtsruhe" schließen müssen, macht ein anderer auf.

Der Veranstalter des Winterzaubers im Kurpark Döse, Hakan Bingöl, und auch Christian Marinello, Veranstalter des Weihnachtszaubers am Schloss in Cuxhaven, mussten zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Märkte am 23. Dezember schließen - mindestens bis 15. Januar. "Weihnachtsruhe" ist angesagt. Jetzt sorgte der Facebook-Post von einem Cuxhavener Gastronomen für Verwirrung.

Glühwein und Fischbrötchen

Darin wird ein "kleiner Weihnachtsmarkt" vor dem Restaurant "Björn‘s Beach" im Cuxhavener Stadtteil Duhnen beworben. Das Angebot: "Lecker Glühwein und frische Fischbrötchen über die gesamten Feiertage bis zum 2. Januar." Da kam bei einigen Lesern unserer Zeitung die Frage auf: Warum ist das erlaubt, aber der Markt am Schloss oder der Winterzauber im Kurpark nicht?

Landkreis gibt grünes Licht

Der Landkreis klärt auf: In der Außengastronomie sei es grundsätzlich jedem Betreiber selbst überlassen, was angeboten würde, solange der Betreiber sich an die geltenden Vorschriften halte, erklärt die Pressesprecherin des Landkreises Kirsten von der Lieth. Als offiziellen Weihnachtsmarkt sieht der Landkreis das Treiben vor dem Restaurant nicht. Vielmehr handele es sich bei der als "Weihnachtsmarkt" beworbenen Aktion um einen Glühwein-Ausschank ohne Marktstände oder Beschicker.

2G und 2G-Plus

Der Verkauf von Glühwein in der Außengastronomie reicht also nicht aus, um auch ein "Weihnachtsmarkt" zu sein. Dennoch ist es natürlich nicht verboten, dem weihnachtlichen Angebot diese Bezeichnung zu geben. "Es handelt sich lediglich um einen Glühwein-Ausschank", erklärt Gastronom Björn Holtz auf Nachfrage unserer Zeitung. Es gelte draußen die 2G-Regel und im Restaurant 2G-Plus.

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Tim Larschow

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