
Zahl der Corona-Toten steigt: Weitere Fälle im Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steigt weiter. Am Dienstag gab der Landkreis Cuxhaven bekannt, dass drei weitere Personen nach einer Infektion verstorben seien.
Bei den Verstorbenen handelt es sich um eine 95-Jährige aus Geestland, eine 80-Jährige aus Land Hadeln und einen 66-Jährigen aus Hemmoor. Dadurch klettert die Zahl der Corona-Todesfälle im Cuxland auf 207.
Cuxland-Inzidenzwert sinkt leicht
Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt aktuell bei 1117,6 (Vortag: 1151,3). Der Landkreis meldet am Dienstag 399 neue, bestätigte Corona-Fälle - aus Cuxhaven (118), Geestland (71), Land Hadeln (40), Wurster Nordseeküste (34), Beverstedt (32), Hemmoor (28), Loxstedt (25), Schiffdorf (22), Hagen (20) und der Börde Lamstedt (sechs). Drei weitere Fälle werden außerhalb des Landkreises verortet, zählen aber in die Cuxland-Inzidenz mit rein.
Am Dienstag betont die Kreis-Verwaltung noch einmal, dass die bisher in Kraft getretenen Lockerungen und die ab dem kommenden Wochenende weiterführenden gültigen Lockerungen nur für Menschen gelten, die nicht aktiv mit dem Corona-Virus erkrankt sind.
Seit Dienstag gilt die vom geänderte Niedersächsische Absonderungsverordnung. Diese legt laut Landkreis "auch weiterhin verbindlich fest, dass sich Personen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolation darf grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind." Der Impfstatus der erkrankten Person habe keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.
Kita-Regel gilt jetzt in ganz NiedersachsenEine wesentliche Änderung in der Absonderungsverordnung wurde im Landkreis Cuxhaven auch bereits vor der Änderung eigenständig umgesetzt. Nun gilt niedersachsenweit, dass Kinder ab drei Jahren, die in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, von einer Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen sind, sofern der Kontakt mit einer Corona-Infizierten-Person ausschließlich dort stattgefunden und das Kind asymptomatisch bleibt.
Damit wird in den Kitas analog zu den Schulen das Anlassbezogene-Intensive-Testverfahren (ABIT) angewandt. Die Kinder haben sich im Anschluss an den Kontakt mit einer positiven Kontaktperson in der Kita fünf Tage in Folge zu testen. Sofern dann ein negativer Selbsttest vorliegt, darf das Kind in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden.