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Wahlberechtigte, die versehentlich ihre Briefwahlunterlagen zweimal erhalten haben, bekommen neue Wahlscheine. Kontrollen bei der Auszählung sollen eine doppelte Stimmabgabe - die strafbar wäre - verhindern. Archivfoto: Reese-Winne
Wahlberechtigte, die versehentlich ihre Briefwahlunterlagen zweimal erhalten haben, bekommen neue Wahlscheine. Kontrollen bei der Auszählung sollen eine doppelte Stimmabgabe - die strafbar wäre - verhindern. Archivfoto: Reese-Winne
Bundestagswahl

96 Briefe zweimal verschickt: Panne beim Versand von Wahlbriefen in Cuxhaven

von Redaktion | 14.02.2025 Zuletzt aktualisiert: 15.02.2025 09:14 Uhr

Beim Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, ist der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen. 96 Wahlscheine sind aufgrund eines technischen Fehlers doppelt gedruckt und in den Versand gegeben worden.

Die betroffenen Wahlberechtigten haben somit zweimal ihre beantragten Wahlunterlagen erhalten, wie die Stadt Freitagmittag bekannt gab. 

Soweit sich Betroffene bereits bei der Stadtverwaltung gemeldet hätten, seien die doppelten Wahlunterlagen nach Rücksprache mit den Wahlberechtigten sichergestellt und vernichtet worden. Bei allen übrigen Betroffenen würden die bisher ausgestellten Wahlscheine für ungültig erklärt.

Sie erhielten neue Wahlscheine mitsamt Briefwahlunterlagen sowie ein Schreiben, mit dem sie über die Umstände informiert würden. Im Rahmen der Fehleranalyse seien bereits Maßnahmen getroffen worden, damit sich der Fehler beim Ausdruck der Wahlscheine nicht wiederhole und die weitere Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag reibungslos verlaufe, heißt es in einer Pressemitteilung.

Vorgehen mit Kreiswahlleitung abgestimmt

Die zweifach versandten Wahlscheine tragen jeweils eine identische Nummer. Mit dem Wahlschein kann nur einmal gewählt werden.  Die betroffenen Wahlschein-Nummern werden bei der Prüfung der Briefwahlunterlagen in den Briefwahlbezirken am Wahlsonntag noch einmal besonders betrachtet werden.

Doppelte Stimmabgabe nicht möglich

Die ungültig erklärten Wahlscheine und somit etwaige zweifache Rückläufer würden aufgrund der bekannten Wahlschein-Nummer aussortiert, erläutert die Stadt.

Eine doppelte Stimmabgabe, die im Übrigen strafbar wäre, werde damit unterbunden. Das Vorgehen ist mit der Kreiswahlleitung abgestimmt. Die Stadt bittet darum, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. 

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