
Ganztagsschule in Cuxhaven: Ausschuss berät über Horte und offene Fragen
Unsicherheit bei Eltern, volle Wartelisten in Einrichtungen: Auch Cuxhaven bewegt das Thema Hort und Ganztagsschule. 2026 greift in Niedersachsen ein Rechtsanspruch - doch viele Details sind noch offen.
Das Thema Hort und Ganztagsschule stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Familien und Gleichstellung in Cuxhaven. Nach den Diskussionen um die Zukunft des Horts in Otterndorf herrscht auch bei vielen Cuxhavener Familien Unsicherheit. Die Wartelisten sind lang, wie das Stimmungsbild aus den Einrichtungen zeigt.
Rechtsanspruch ab 2026
In Niedersachsen beginnt am 1. August 2026 ein neues Kapitel für Grundschulkinder: Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten dann Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. So soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird dabei stufenweise umgesetzt - jedes Jahr kommt eine Klassenstufe hinzu, bis der Ausbau mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen ist.
Der bundesweite Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Ferien. Allerdings dürfen die Bundesländer bis zu vier Wochen Schließzeit einräumen. In diesem Fall sind die Kommunen verpflichtet, für eine verlässliche Ersatzbetreuung zu sorgen. Für den Landkreis Cuxhaven wurden bereits vier Koordinierungsstellen geschaffen.
Offene Fragen und klare Signale
Um den achtstündigen Anspruch von Montag bis Freitag abzudecken, braucht es die Zusammenarbeit verschiedener Vereine und Einrichtungen - denn Lehrkräfte stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, zudem sind ihre Stunden budgetiert. Viele Vorgaben und Erklärungen des Landes Niedersachsen fehlen bislang, was Familien zusätzlich verunsichert. Joachim Büchsenschütz, Abteilungsleiter des DRK und beratendes Mitglied des Ausschusses, betonte, dass nach Paragraf 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8) jedem Kind im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten sei. Seiner Ansicht nach wird dies nicht automatisch durch das Schulgesetz erfüllt. Zudem gebe es einen engen Zusammenhang zwischen einer guten Ganztagsbetreuung und der außerfamiliären Unterbringung von Kindern.
Dies habe auch der Jugendhilfeplan des Landkreises Cuxhaven immer deutlich aufgezeigt, betonte Frank Düttmann Leitung der katholischen Kindertagesstätte St. Marien und beratendes Mitglied des Ausschusses. Cuxhaven habe die wenigsten Unterbringungen gehabt, was deutlich zeige, wie wichtig die Arbeit der Menschen im Hort sei. Im Ausschuss herrschte Einigkeit, Eltern nicht bis zum nächsten Erlass des Landes Niedersachsen im Unklaren zu lassen. Transparenz sei gefragt: Welche Schulen gehen in die Ganztagsbetreuung? Wie steht es um die Horte? Dies solle nicht nur ein Thema des Schulausschusses sein, sondern auch des nächsten Ausschusses für Jugend, Soziales, Familien und Gleichstellung. Zum Schluss gab es noch das klare Signal: Die Horte bleiben.