Dieses Schild ist seit Herbst 2024 nicht mehr zu finden. Foto: PS
Dieses Schild ist seit Herbst 2024 nicht mehr zu finden. Foto: PS
Die waren dann mal weg ...

Plötzlich weg: Warum es die Hinweisschilder Radweg/Fußweg in Cuxhaven nicht mehr gibt

von Ulrich Rohde | 09.04.2025

Ein findiger Bürger entdeckt das Verschwinden der Hinweisschilder, die seit Jahren den Rad- und Fußweg in Cuxhaven trennen sollten. Warum sie plötzlich verschwanden und was das mit der Straßenreinigung zu tun hat.

Manchmal gibt es Sachen, da kommt man im Leben nicht drauf. Und es fügen sich Dinge zusammen, die auf den ersten Blick rein gar nichts miteinander zu tun haben, zum Beispiel Cuxhavens Fahrradwege und die Straßenreinigungspflicht.

Aber von Anfang an: In der vorigen Woche berichteten wir, wie sich die Straßenreinigungspflicht zwischen der Stadt und den Anliegern aufteilt. Es gibt eine Reihe von Straßen, die seitens der Stadt ein oder mehrmals pro Woche - gebührenpflichtig - gereinigt werden. Eine Liste mit einem Straßenverzeichnis dazu findet sich auf der Webseite der Stadt unter der Rubrik Service/Abfallwirtschaft. Und dann gibt es Straßen, in denen die Anwohner selbst für die Reinigung - von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte - verantwortlich sind. Das sind all jene, die in dem Straßenverzeichnis der Stadt nicht aufgeführt sind.

Hier am Bäderring reinigt die Stadt die Straßen. In vielen anderen Straßen, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, stehen die Anlieger selbst in der Pflicht. Foto: Koppe

Hinweisschild sollte 
Orientierung geben

Alles, was man dazu wissen muss, findet sich in der seit 2020 geltenden Straßenreinigungsgebührensatzung. Und was hat das alles mit den Fahrradwegen zu tun? Ein findiger Bürger, dessen Name der Redaktion bekannt ist, hatte Anfang vorigen Jahres herausgefunden, dass Hinweisschilder in der Stadt, die auf die Trennung von Rad- und Fußweg hinweisen, nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die Schilder gab es seit gut zehn Jahren. Links war ein Fahrrad zu sehen und rechts eine Frau mit Kind. Die Symbole sollten auf die bauliche Trennung von Rad- und Fußweg hinweisen. Als alleinstehendes, nicht amtliches Zusatzschild entfalte das Schild jedoch keine rechtliche Wirkung, sondern diene lediglich als Orientierung. Davor gab es die offiziellen runden blauen Schilder, die den getrennten Rad- und Fußweg auswiesen, damit aber auch die Benutzung des Radweges zur Pflicht machten. Doch die Radwegebenutzungspflicht ist seit Jahren weitgehend aufgehoben. Sie gilt nur noch, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.

Wer hat in verkehrsberuhigten Gebieten die Straßenreinigungspflicht? Das regelt die Satzung, sagt die Stadt. Foto: CNV-Archiv

Doch die Stadt hatte die Rechnung ohne die StVO gemacht. Der Cuxhavener wandte sich an das Bundesverkehrsministerium, das seine Anfrage an das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr weiterleitete. Dieses bat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt zunächst um eine Stellungnahme, um dann dem Bürger zu antworten.

Nur zugelassene Schilder 
dürfen aufgestellt werden

Das Ministerium verwies darauf, dass nur Verkehrszeichen zulässig sind, die auch in der StVO abgebildet oder im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen aufgeführt sind. Das trifft für das Hinweisschild nicht zu. Es sei zudem wegen der optischen Nähe zu einem amtlichen Zusatzzeichen nicht als bloßes Hinweisschild anzusehen. Die Stadt ist auf die Rechtswidrigkeit der Schilder hingewiesen und zur Entfernung der Schilder aufgefordert worden. Dieser Pflicht kam die Stadt einige Zeit später, im Herbst vorigen Jahres, nach. Seither weist kein Schild in Cuxhaven mehr auf die Trennung von Fuß- und Radwegen hin. Das war dann mal weg.

Unter anderem in Süderwisch war solch ein Schild vor gar nicht allzu langer Zeit noch zu sehen. Foto: PS

Doch was hat das mit der Reinigungspflicht zu tun? Der Cuxhavener Bürger fragt nun, wer jetzt für diese Wege zuständig ist. Hier sei die Sache klar geregelt, lautet die Antwort der Stadt, denn es gelten dort nach wie vor dieselben Kriterien aus der Straßenreinigungsgebührensatzung sowie dem Straßenverzeichnis.

Der Bürger bemängelt zudem das Fehlen einer Regelung für verkehrsberuhigte Bereiche in der Satzung. Auch hier verweist die Stadt auf die Satzung, die sämtliche Straßen, ob Hauptverkehrsstraße oder Wohnstraße, gleichermaßen mit einbeziehe. Straße ist demnach Straße, lediglich bei der Straßenreinigungspflicht gibt es Unterschiede.

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Ulrich Rohde

Redaktionsleiter
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

urohde@no-spamcuxonline.de

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