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"Ich bin unschuldig": Der Angeklagte, hier zwischen seinen Verteidigern Mathias Huse (links) und Jacob Schwieger vor Prozessbeginn im Jahr 2019 im Kieler Landgericht, verbirgt sein Gesicht vor den Kameras der Medienvertreter. Foto: Thomas Geyer
"Ich bin unschuldig": Der Angeklagte, hier zwischen seinen Verteidigern Mathias Huse (links) und Jacob Schwieger vor Prozessbeginn im Jahr 2019 im Kieler Landgericht, verbirgt sein Gesicht vor den Kameras der Medienvertreter. Foto: Thomas Geyer
Insgesamt 35 Fälle?

Kindesmissbrauch und Vergewaltigung in Cuxhaven? Ex-Jugendleiter vor Gericht

von Redaktion | 07.02.2023 Zuletzt aktualisiert: 07.02.2023 14:34 Uhr

Wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von mehreren Kindern und Schutzbefohlenen in 35 Fällen muss sich seit Montag ein Ex-Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung in Cuxhaven erneut vor dem Landgericht Kiel verantworten.

Ein erster Prozess gegen den Mann war Anfang September 2019 nach wenigen Tagen geplatzt, weil ein psychologisches Gutachten eingeholt werden sollte. Die Anklage gegen den damals 46-Jährigen aus dem Kreis Segeberg umfasste zunächst 17 Fälle in den Jahren 2013 bis 2018. Davon wurden 13 Fälle als schwerer Kindesmissbrauch gewertet, zwei auch als Vergewaltigung. Betroffen waren demnach zwei Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten und ein Junge in der Jugendeinrichtung in Cuxhaven.

Missbrauch und Vergewaltigung?

In einer zweiten Anklage werden dem Mann weitere 18 Taten zur Last gelegt. Auch dabei geht es um schweren sexuellen Missbrauch, zum Teil tateinheitlich mit Vergewaltigung. In diesen Fällen soll der Angeklagte sich an dem dritten Kind der Lebensgefährtin vergangen und den Jungen zum Teil mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der dabei angeklagte Tatzeitraum umfasst die Jahre 2013 bis 2020.

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Die Verteidigung weist alle Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurück, der sich im ersten Verfahren als unschuldig bezeichnet hatte. Sie forderte unter anderem, die Verhandlung wegen unvollständiger Akteneinsicht zunächst auszusetzen. Zudem steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig über einen Antrag der Verteidiger aus, in denen sie fehlendes rechtliches Gehör rügen. Das Gericht hat insgesamt 30 Verhandlungstage festgesetzt. Das Urteil könnte demnach Ende August verkündet werden. (dpa)

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