Nena (M.) bei "Coast in Concert" in Action: Viele solcher Fotos gibt es von der CN/NEZ-Redaktion nicht - aufgrund eines besonderen Vertrags. Foto: Mangels
Nena (M.) bei "Coast in Concert" in Action: Viele solcher Fotos gibt es von der CN/NEZ-Redaktion nicht - aufgrund eines besonderen Vertrags. Foto: Mangels
Strenger Vertrag

Warum sich der Autor über den Nena-Auftritt in Cuxhaven geärgert hat (ein Kommentar)

von Christian Mangels | 23.06.2025

Es ist ein zunehmend unerträglicher Zustand: Journalisten und Fotografen müssen bei Konzerten Verträge unterzeichnen, die ihnen vorschreiben, was sie wann, wie und überhaupt fotografieren dürfen. Ein Kommentar zum Nena-Auftritt in Cuxhaven.

Ja, Nena hat abgeliefert. Während das Fazit für "Coast in Concert" positiv ausfällt, hat auch die Neue-Deutsche-Welle-Ikone viel Lob für ihren Auftritt bekommen. Aus journalistischer Sicht erscheint es aber geboten, einen ordentlichen Schluck Wasser in den Wein zu gießen. Die Sängerin (beziehungsweise ihr Management) hat die ohnehin schon engen Grenzen, die Künstler mitunter der optischen Berichterstattung setzen, unserer Meinung nach auf nicht zu akzeptierende Weise überschritten.

Nach den ersten drei gespielten Songs war das Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Festivalgelände während der Show strikt untersagt. Fotografen und Journalisten mussten ihre Kamera abgeben oder das Gelände verlassen. Selbst die große Filmkamera, die das Konzertgeschehen normalerweise auf eine Großbildwand überträgt, wurde abgebaut. Besonders absurd erscheinen diese Regeln, wenn gleichzeitig hunderte Fans mit Smartphones fotografieren und filmen.

Vor allem dank ihres internationalen Hits "99 Luftballons" ist Nena heute eine deutsche Musik-Ikone. Mit nunmehr 65 Jahren kann sie auf eine über 40-jährige Karriere zurückblicken. Doch die Sängerin polarisiert auch, zum Beispiel in der Corona-Pandemie und im Umgang mit (Foto-)Journalisten. Foto: Koch/dpa

Nach dem Konzert mussten die Pressefotos noch in der Nacht zur Genehmigung vorgelegt werden. Lediglich vier Bilder durften - wenn es denn überhaupt eine Freigabe dafür gab - veröffentlicht werden.

Diese rigiden Auflagen untergraben nicht nur die Pressefreiheit, sondern degradieren Journalisten und Presse-Fotografen zu Handlangern der Musikindustrie. Wer sich weigert, wird ausgeladen. Wer unterschreibt, läuft Gefahr, seine Unabhängigkeit zu verlieren. Die Öffentlichkeit bekommt so nur noch gefilterte Hochglanzbilder statt authentischer Eindrücke - und das von Veranstaltungen, die ohne Medienresonanz oft gar nicht diesen Stellenwert hätten.

Solche strengen Verträge gehören auf den Prüfstand. Pressefreiheit ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht - auch im Rampenlicht der großen Bühnen.

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Christian Mangels

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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