In der Helios-Klinik Cuxhaven sind so gut wie alle Beschränkungen seit dem Wochenende gefallen. Foto: Reese-Winne
In der Helios-Klinik Cuxhaven sind so gut wie alle Beschränkungen seit dem Wochenende gefallen. Foto: Reese-Winne
Besuch im Krankenhaus

Maskenpflicht entfällt in Cuxhavens Helios-Klinik und Otterndorf: Was ansonsten gilt

von Maren Reese-Winne | 11.04.2023

Seit dem Wegfall der gesetzlichen Maskenpflicht am Wochenende können Besucherinnen und Besucher auch beim Besuch der örtlichen Krankenhäuser in Cuxhaven und Otterndorf wieder auf das Tragen einer Maske verzichten. Verantwortung bleibt aber angezeigt.  

Die Helios-Klinik Cuxhaven teilt in einem Statement mit, dass am Sonnabend die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Helios-Klinik Cuxhaven gefallen sei. Wörtlich heißt es: "Wir begrüßen grundsätzlich das Ende gesetzlichen Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Ab dem 8. April besteht keine Maskenpflicht mehr für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen."

Die Klinik freue sich, wieder die Gesichter ihrer Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher und Kolleginnen und Kollegen zu sehen, denn die Mimik sei ein wichtiger Teil der Kommunikation.

Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit werde wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt.  

Weiter appelliert die Klinik weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung jedes Einzelnen, in bestimmten Situationen freiwillig Maske zu tragen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben. Die Besuchszeiten blieben unverändert: Täglich können zwischen 10 und 12 Uhr sowie  14 bis 19 Uhr Patientinnen und Patienten besucht werden.

Auch das Krankenhaus Land Hadeln in Otterndorf setzt den Wegfall der Masken- und auch der Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in seinem Haus um. Angesichts der Tatsache, dass das Infektionsgeschehen keineswegs vorüber ist, weist es allerdings darauf hin, dass es noch an der aus der Pandemiezeit bekannten Einschränkung bei der Anzahl und Zeit von Besuchen festhält: Pro Patient ist pro Tag der Besuch einer Person für eine Stunde möglich.

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