Am Donnerstag setzten die Hubschrauber der Luftwaffe ihre Übungsflüge über Wald und Heide in Altenwalde fort. Foto: Eric Schemann
Am Donnerstag setzten die Hubschrauber der Luftwaffe ihre Übungsflüge über Wald und Heide in Altenwalde fort. Foto: Eric Schemann
Nachgefragt

Nach Hubschrauberübung in Cuxhaven: Was für die Bundeswehr im Flugbetrieb gilt

von Maren Reese-Winne | 10.04.2026

Zwei Hubschrauber der Luftwaffe im Übungsbetrieb zwischen Wald und Heide in Altenwalde und Berensch: Das blieb nicht unbemerkt und hat Fragen aufgeworfen, die ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr beantwortet hat.

Die Hubschrauber-Übungsflüge über der Altenwalder Kaserne und dem Naturschutzgebiet Cuxhavener Küstenheiden haben die Frage danach aufgeworfen, was die Bundeswehr beim Üben darf, welche Regeln für den Flugbetrieb gelten und wo Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen melden können. Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr hat in der Antwort an unsere Redaktion einige Bestimmungen zusammengefasst.

"Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen", erklärt er (auf eine öffentliche Namensnennung soll verzichtet werden).

Hubschrauber (in Altenwalde und Berensch handelte es sich um Hubschrauber des Typs CH53 der Luftwaffe) unterlägen anderen Bestimmungen als Kampf- und Transportflugzeuge: "Mit ihnen kann ohne spezifische Mindestflughöhe geflogen werden und im Rahmen taktischer Verfahren nahezu überall aufgesetzt werden. Über bewohntem Gebiet sind jedoch zunächst 500 Fuß (ca. 150 Meter über Grund) einzuhalten. Selbstverständlich wird dabei versucht, diese bewohnten Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen."

Planung übernehmen die Verbände

Die Planungen für Übungsflüge und sonstige Flugbewegungen oblägen den fliegenden Verbänden, die dabei zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material einbezögen. Eine belastbare Aussage über die Häufigkeit solcher Einsätze könne nicht getroffen werden.

Auch für Naturschutzgebiete gelten die für die Bundeswehr grundsätzlich festgelegten Parameter. Einschränkungen kämen einem örtlichen Überflugverbot gleich. Wie bereits am Freitag berichtet, argumentiert die Bundeswehr damit, dass durch Kursänderungen mehr Lärmbelastung und ein höheres Flugsicherheitsrisiko entstehen könnten. Angestrebt werde daher eine "weiträumige Verteilung von Flugbewegungen" in einem möglichst großen Gebiet, um so weniger Lärm für Mensch, Tier und Pflanzenwelt zu erzeugen.

Ein Hubschrauber des Typs CH 53 der Luftwaffe nah an der Wohnbebauung in Altenwalde. Foto: Schemann

Bürgerinnen und Bürger könnten sich unter der kostenfreien Rufnummer (08 00) 8 62 07 30 mit Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Zentrale Ansprechstelle ist die Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ). Dort ist ein Bürgertelefon montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr und freitags zwischen 8 und 12.30 Uhr besetzt.

Für weitergehende Anfragen oder Beanstandungen wird eine Kontaktaufnahme per E-Mail an die Adresse FLIT@bundeswehr.org empfohlen. Für die Beanstandung militärischer Flugbewegungen sind dabei möglichst genaue Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls (etwa: Jet im Tiefflug, Helikopterlandung...) sowie die Angabe der Kontaktinformationen erforderlich 

Flugaktivitäten sind genau aufgezeichnet

Auch die Flugaktivitäten in Altenwalde (Notverfahren und taktisches Aufsetzen) konnten anhand der in der  Flugbetriebs- und Informationszentrale aufgezeichneten Radardaten genau nachvollzogen werden. Die Überwachungsstelle in Köln-Wahn untersucht Flugbewegungen nicht nur auf Anfragen, sondern hat nach Angaben der Bundeswehr darüber hinaus den Auftrag, militärischen Flugbetrieb stichprobenartig zu kontrollieren, insbesondere Tiefflüge - ähnlich wie bei Radarkontrollen im Straßenverkehr. 

Lesen Sie zum Thema auch unseren Kommentar.

Militärische Aktivitäten haben Tradition

Das Wald- und Heidegebiet in Altenwalde ist seit weit über 100 Jahren immer wieder Schauplatz militärischer Aktivitäten. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg befanden sich hier Geschütze, Flakstellungen und Scheinwerferbatterien. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten im Rahmen der Operation Backfire drei Abschüsse der V2-Rakete aus dem Gelände. Ab 1956 wurden der Bundeswehrstandort aufgebaut und der Truppenübungsplatz eingerichtet.

Der Übungsplatz wurde nach dem Rückzug der Bundeswehr für die zivile Nutzung weitgehend freigegeben. Im Gebiet des Altenwalder Forsts sind vor wenigen Jahren im Interesse des Naturschutzes Betonflächen der früheren Panzerstraße zum Teil entfernt worden. Unbestritten ist, dass die Aktivitäten der Bundeswehr zu aktiven Zeiten dabei geholfen haben, die Charakteristik der Heidefläche zu erhalten; eine Aufgabe, die heute unter anderem die zur Pflege eingesetzten Heckrinder, Wisente, Schafe und Konik-Pferde übernehmen. 

Eine 1400 Hektar (natürlich nicht wie gestern versehentlich geschrieben Quadratmeter) große Fläche des Naturschutzgebiets "Cuxhavener Küstenheiden" steht als DBU-Naturerbefläche  unter der Regie der DBU Naturerbe GmbH - das größte zusammenhängende Heidegebiet auf dem Festland der deutschen Nordseeküste. Die Eigentümerin zeigte sich am Donnerstag überrascht über die Überflüge und forderte die Bundeswehr auf, derartige Störungen in der Brut-und Setzzeit künftig zu unterlassen. 

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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