Mit einem Rettungshubschrauber musste die Frau im Juni abtransportiert werden. Foto: Lange
Mit einem Rettungshubschrauber musste die Frau im Juni abtransportiert werden. Foto: Lange
Vor dem Stader Landgericht 

Blutspur führte zum Opfer: Verhandlung gegen Hechthausener fortgesetzt

30.01.2025

Im Juni 2024 ereignete sich in Hechthausen eine schreckliche Tat. Dafür muss sich ein 35-Jähriger nun erneut vor Gericht verantworten. Dieses Mal stellte sich nach Zeugenaussagen die Frage, in welchem psychischen Zustand er zum Tatzeitpunkt war. 

Sie waren gerade mitten in einer Verkehrskontrolle in Hechthausen, als per Funk "Häusliche Gewalt" durchgegeben wurde. Schnell fuhren ein 23-jähriger Polizeibeamter und sein Kollege zum Marktplatz - hier wartete eine große Gruppe Menschen auf sie. "Zwei Kinder kamen sehr aufgelöst auf uns zu. Sie konnten zwar kein Deutsch, aber wiesen uns darauf hin, dass wir in die obere Wohnung gehen sollten", erinnert sich der 23-Jährige, der als Zeuge vor dem Stader Landgericht aussagte. 

Die beiden Polizeibeamten folgten einer Blutspur, die vom Flur durch das Treppenhaus in die Wohnung führte. "Da war dann die Tochter des Angeklagten. Sie wiederholte andauernd die Wörter Messer, Mama und Papa", erzählt der 23-Jährige. Dem angeklagten türkischen Staatsbürger wird vorgeworfen, mehrmals mit einem Messer auf seine Frau eingestochen zu haben. Als der Polizist und seine Kollegen das Kinderzimmer betraten, warteten hier schon drei Feuerwehrmänner auf sie. Dem türkischen Staatsbürger wird vorgeworfen, mehrmals mit einem Messer auf seine Frau eingestochen zu haben. 

Festnahme auf dem Marktplatz

Als die Beamten im Zimmer standen, hörten sie plötzlich von draußen laute Schreie. "Er ist wieder da!", wurde nach Angaben des Zeugen mehrmals gerufen. Er und sein Kollege eilten hinaus. Dort stand der 35-jährige Hechthausener "völlig entspannt und regungslos", wie der Polizist es beschrieb.

Die Beamten versuchten dem 35-Jährigen mitzuteilen, dass er seine Hände heben solle - er verstand jedoch kein Deutsch. In der Zwischenzeit trafen weitere Polizisten ein, die den Angeklagten zu Boden brachten und festnahmen. Ein weiterer Polizist, der als Zeuge aussagte, hatte den türkischen Staatsbürger auf der Fahrt ins Krankenhaus begleitet, um für ihn zu übersetzen. Der Beamte ist ebenfalls Türke. "Er hat immer wieder Selbstgespräche geführt und fragte sich, warum er es getan hat und warum er selbst nicht gestorben ist", berichtet der Beamte aus Cuxhaven. Der mutmaßliche Täter hatte sich nach seiner Tat die Pulsadern aufgeschnitten, aber überlebt. Beide Polizeibeamte wunderten sich, dass der Hechthausener in der Tatnacht die gesamte Zeit über sehr ruhig war und keinerlei emotionale Regung zeigte. 

Das Amts- und Landgericht Stade, Schauplatz der Verhandlung gegen den 35-jährigen Angeklagten aus Hechthausen. Foto: Koppe

In welchem Zustand war der Angeklagte?

Neben den Zeugenaussagen gab eine Rechtsmedizinerin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) eine Einschätzung zu den Wunden der Frau des Angeklagten. Die 66-Jährige untersuchte die Frau, nachdem sie drei Tage lang auf der Intensivstation verbracht hatte. "Es ist deutlich zu sehen, dass alle Verletzungen durch einen scharfen Gegenstand verursacht wurden", erklärt die Rechtsmedizinerin. Die Frau des Angeklagten habe durch die Stichverletzungen ein bis zwei Liter Blut verloren. Die Rechtsmedizinerin ordnet ein: "Bei einem Liter Blutverlust wird der Zustand schon als sehr kritisch betrachtet." 

Auch während dieser Verhandlung brachte der mutmaßliche Täter kein Wort heraus. Er starrte immer wieder auf den Boden oder schaute teilnahmslos im Raum umher. Der Sachverständige brachte Klarheit darüber, wie es überhaupt um die psychische Gesundheit des türkischen Staatsbürgers steht. "Es liegen keine psychiatrischen Erkrankungen im engeren Sinne vor", heißt es. Dass der Hechthausener mehrmals auf seine Frau eingestochen habe, leitet sich der Sachverständige wie folgt her: "Es war nie eine glückliche Ehe zwischen den beiden. Außerdem waren sie durch die Sprachbarriere sozial isoliert. Für den Angeklagten war es zwar rundum eine belastende Zeit und er war sehr unzufrieden, doch auch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung kann ich ausschließen." Welche Strafe der Angeklagte erhält, wird voraussichtlich am 12. Februar geklärt. Dann werden die Plädoyers gehalten und, wenn die Zeit es zulässt, ein Urteil gefällt. 

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