
Nach Vorwürfen gegen Gründer der Lernart Oberndorf: Landesschulamt bezieht Stellung
Der wegen publizierter Verschwörungstheorien umstrittene Lehrer ist weiterhin an der Freien Schule Lernart Oberndorf beschäftigt. Doch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg hat die Angelegenheit an der Privatschule auf der Agenda.
Die Fragen an die Landesschulbehörde bezüglich der Freien Schule Lernart in Oberndorf und ihrem umstrittenen Lernbegleiter Markus Fiedler waren konkret, die Antworten blieben jedoch im Vagen. Aus gutem Grund: Bianca Trogisch, Pressesprecherin des Regionales Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB-LG), teilte mit, dass grundsätzlich zu Fragen, die sich konkret auf einzelne Personen beziehen, aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes "keine Auskunft erteilt werden". Daher könne nur allgemein geantwortet werden.
Gründer der Freien Schule Oberndorf mit Nähe zu Verschwörungstheoretikern?
Markus Fiedler veröffentlichte nach medialen Recherchen Verschwörungstheorien, zeigte Nähe zu bekannten Rechtspopulisten, äußerte antiisraelitische Narrative, war in Corona-Zeit bei den "Querdenker"-Protesten als Redner aktiv. Fragen an die Schulbehörde lauteten unter anderem:
- Warum erhielt Markus Fiedler, dem als Musik- und Biologielehrer von der Waldorfschule Oldenburg gekündigt wurde, die Erlaubnis, in Oberndorf zu unterrichten?
- Wird nicht genauer hingeschaut, wer Kinder und Jugendliche unterrichten darf?
- Welche Kriterien muss ein Unterrichtender erfüllen?
- Wie sehen Ausschlusskriterien aus?
- Gibt es diese überhaupt?
Fragen bezogen sich zudem auf den Schulträger und dessen Nähe zu Verschwörungstheoretikern.
Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg hat Situation im Blick
Pressesprecherin Trogisch teilte mit: "Seien Sie jedoch versichert, dass entsprechende möglicherweise verfassungsfeindliche Handlungen und Äußerungen im Schulkontext durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg sehr ernst genommen und entsprechend der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten geprüft und beurteilt werden." Schulen und Behörden in Niedersachsen reagierten mit der gebotenen Sensibilität, Entschiedenheit und Konsequenz auf Vorfälle jeglichen Extremismus, hieß es aus der Pressestelle.
Keine negativen Aussagen seitens der Eltern oder Schüler der Freien Schule Oberndorf
Franziska Hartmann, die gemeinsam mit ihrem Partner Christian Beckmann Schulträgerin und -gründerin ist, bestätigte, dass Markus Fiedler weiterhin als Lehrkraft an der Freien Schule beschäftigt sei und teilte mit, dass er in ihren Augen "grundsätzlich gute Arbeit leistet". Seine persönliche Meinung, die er als Publizist vertrete, halte er als Lernbegleiter im Unterricht heraus. "Ich schätze ihn als differenziert denkenden, liebevollen Menschen", so Franziska Hartmann und betone, ihr sei weder seitens der Eltern noch Schülerschaft Negatives zu Ohren gekommen. Es werde, wie auf dem öffentlichen Informationsabend an der Schule angekündigt, einen gemeinschaftsbildenden Prozess geben als eine klärende Zusammenkunft zu diesem Thema auch mit den Eltern.
Umfassender Genehmigungsprozess für Ersatzschulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen
Aus der Pressestelle des Landesschulamtes war zu erfahren, dass bereits bevor in Niedersachsen eine Ersatzschule in freier Trägerschaft an den Start gehen dürfe, sie einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufe. Dazu gehöre unter anderem, "dass keine Tatsachen vorliegen dürfen, aus denen sich ergibt, dass der Träger keine Gewähr dafür bietet, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen". Die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen würden im Hinblick auf die Eignung des Schulträgers im Antragsverfahren zur Genehmigung einer Ersatzschule geprüft.
Würden Anhaltspunkte nach Genehmigung bekannt, erfolge eine Prüfung. Sofern belastbare Erkenntnisse vorlägen, dass ein Schulträger gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße, müsse laut Schulgesetz ein Mängelbeseitigungsverfahren eingeleitet werden. Es könne zur Rücknahme der Genehmigung führen.
Sorgfältige Ermittlung des gesamten Sachverhalts an der Freien Schule versprochen
Im Falle der Lernart bedeutet das: "Aktuell erfolgt seitens des RLSB eine entsprechende Prüfung, der selbstverständlich eine sorgfältige Ermittlung des gesamten Sachverhalts vorausgeht. Aussagen im Vorgriffe darauf, sowie auf möglicherweise notwendige schulrechtliche Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht getätigt werden."
Bei Lehrkräfte an Ersatzschulen gelte laut Schulbehörde, dass diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit keine Unterrichtsgenehmigungen benötigen. Lediglich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Schule erfolge eine Prüfung. Es sei alleinige Obliegenheit des Schulträgers, auf die Gleichwertigkeit der Qualifikation seines Personals wie auch auf die persönliche Eignung zu achten. Da Lehrkräfte keine Beschäftigten des Landes Niedersachsens sind, könnten von Seiten des RLSB Lüneburg keine dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Das RLSB könne laut Schulgesetz jedoch nach vorheriger Anhörung des Schulträgers die Ausübung der Unterrichtstätigkeit einer Lehrkraft untersagen, wenn die fachliche Eignung für den Lehrerberuf nicht gegeben sei, oder wenn Tatsachen vorliegen, die bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen würden. Aber: "Dem voraus geht immer eine detaillierte Einzelfallprüfung."
Die Schulleitung hat im Rahmen ihrer Infoveranstaltung am 25. August angekündigt, dass es zu einer sorgfältigen Prüfung von Markus Fiedler als Lehrkraft kommen werde. Und diesen Prozess will die RLSB-LG abwarten.