Vor dem Landgericht Stade muss sich ein 46-jähriger Mann aus Dorum (Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven) wegen des Vorwurfs der versuchten Anstiftung zum Mord verantworten. Foto: Kul
Vor dem Landgericht Stade muss sich ein 46-jähriger Mann aus Dorum (Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven) wegen des Vorwurfs der versuchten Anstiftung zum Mord verantworten. Foto: Kul
Letzter Verhandlungstag

Wegen versuchter Anstiftung zum Mord in Dorum: Verteidigung fordert Freispruch

von Denice May | 23.04.2026

Am Landgericht Stade steht ein Vater aus dem Landkreis Cuxhaven vor Gericht, der seinen Sohn zur Tötung seiner Tochter angestiftet haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe, doch die Verteidigung pocht auf Freispruch.

Im Saal des Landgerichts Stade geht es am sechsten Verhandlungstag weniger um neue Fakten als um die Einordnung des bislang Gehörten. Ein 46-jähriger Mann aus Dorum (Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven) muss sich wegen des Vorwurfs der versuchten Anstiftung zum Mord verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2025 seinen damals 17-jährigen Sohn dazu gedrängt zu haben, die 19-jährige Tochter der Familie zu töten. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.

Rückblick auf die Vorwürfe

Nach Auffassung der Anklage soll der Vater gezielt versucht haben, den Sohn zur Tat zu bewegen. Ein eigenes Handeln sei "zu auffällig", habe er demnach erklärt. Stattdessen solle eine Situation entstehen, die wie eine spontane Eskalation wirke. Hintergrund soll gewesen sein, dass der Vater den Lebensstil seiner Tochter missbilligte. Der Sohn wandte sich schließlich an die Polizei.

Im Zentrum des Verfahrens stehen am sechsten Verhandlungstag die Aussagen des Sohnes, die im Rahmen einer richterlichen Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt wurden. Darin schildert er unter anderem ein Treffen wenige Tage nach einem familiären Streit Anfang September, bei dem der Vater der Wohnung verwiesen wurde. Bei dem Treffen habe der Vater ihn gefragt, ob er jemanden kenne, der die Tat ausführen könne. Alternativ solle er selbst einen Streit provozieren und einen Gegenstand nach seiner Schwester werfen - die tödlichen Folgen sollten wie ein Versehen wirken. Als der Sohn dies ablehnte, sei er beschimpft worden.

Einblick in die Familiengeschichte

Als Zeugin wurde zudem eine Sozialpädagogin des Jugendamtes des Landkreises Cuxhaven gehört. Sie berichtete anhand der Aktenlage von früheren Kontakten mit der Familie in den Jahren 2020 und 2023. Anlass seien auch hier Konflikte um den Lebensstil der Tochter gewesen, verbunden mit Vorwürfen von Gewalt durch den Vater. Die Tochter sei jeweils kurzfristig aus der Familie genommen worden, jedoch freiwillig zurückgekehrt.

Auch im vergangenen Jahr habe es Kontakt gegeben, als der Vater unangemeldet beim Jugendamt erschienen sei und verlangt habe, man solle wegen ihres Lebensstils mit seiner Tochter sprechen. Dies sei mit Verweis auf deren Volljährigkeit abgelehnt worden. Nach der Inhaftierung des Vaters habe die Familie erneut Unterstützung gesucht, unter anderem wegen eines geplanten Wohnortwechsels aus Angst.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

In ihrem Schlussvortrag zeichnet die Staatsanwaltschaft das Bild eines Vaters, der das Leben seiner Tochter über Jahre hinweg kontrolliert habe. Seit deren Jugend habe sie "im Fokus" gestanden, unter anderem durch eine installierte Spionage-App auf ihrem Handy. Das Verhalten der Tochter habe nicht den religiösen Vorstellungen des Angeklagten entsprochen.

Die Staatsanwältin bewertet die Aussagen des Sohnes als glaubhaft und widerspruchsfrei. Die Einlassung des Angeklagten, er habe lediglich über Schutzmaßnahmen wie das Wegnehmen von Handys gesprochen, wertet sie als Schutzbehauptung. Auch wenn es beim Versuch blieb, sei ein klarer Tatentschluss erkennbar gewesen. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Verteidigung widerspricht deutlich

Der Verteidiger zeichnet ein völlig anderes Bild. Er kritisiert, dass ein Großteil der Argumentation durch die Staatsanwältin auf der familiären Vorgeschichte beruhe und seinen Mandanten in ein negatives Licht rücke. "Wir haben hier eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation", sagt Verteidiger Manar Taleb. Die Aussagen des Sohnes bezeichnet er als wenig überzeugend: "Sie waren tot, nicht lebhaft." Zudem stellt er das Motiv infrage. Von einem sogenannten Ehrenmotiv könne keine Rede sein. Vielmehr habe der Vater versucht, seine damals minderjährige Tochter zu schützen, als diese Nacktbilder von sich verbreitet habe.

Der Angeklagte selbst habe eingeräumt, dass es Gespräche über familiäre Probleme gegeben habe. Dabei habe er auch von "Lösungen" gesprochen, diese jedoch ausdrücklich verworfen, um die Familie nicht zu verlieren. Der Verteidiger sieht keinen belastbaren Beweis für eine ernsthafte Anstiftungshandlung und plädiert daher auf Freispruch. Die Forderung der Staatsanwaltschaft bezeichnet der Verteidiger als überzogen: Selbst zugespitzte Äußerungen aus einer emotionalen Situation heraus seien nicht automatisch als ernst gemeinte Tatplanung zu werten.

Welche Version das Gericht überzeugt, wird sich am Freitag, 24. April, zeigen, wenn das Urteil verkündet wird.

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Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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