Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord in Dorum: "Ich bin der Vater einer Hure"
Vor dem Landgericht Stade muss sich ein 46-Jähriger aus Dorum wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. Am vierten Verhandlungstag stand ein Telefonmitschnitt im Mittelpunkt der Beweisaufnahme.
Im Saal der 3. Großen Strafkammer wird an diesem Verhandlungstag vor allem zugehört. Ein Dolmetscher trägt die deutsche Übersetzung eines etwa zehnminütigen Telefonats vor - Satz für Satz. Die Aufnahme bildet einen wichtigen Baustein der Beweisaufnahme im Verfahren gegen den 46-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September 2025 versucht zu haben, seinen damals 17-jährigen Sohn dazu zu bewegen, die 19-jährige Tochter der Familie zu töten. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Nach Darstellung der Anklage soll der Vater den Sohn gezielt beeinflusst haben. Er habe ihm gegenüber geäußert, ein eigenes Handeln sei zu auffällig. Stattdessen solle eine Situation herbeigeführt werden, die wie eine spontane Eskalation wirke. Hintergrund sei die Missbilligung des Lebenswandels der Tochter gewesen. Der Sohn wandte sich schließlich an die Polizei.
Telefonat als Beweismittel
Im Zentrum des vierten Verhandlungstags steht das aufgezeichnete Gespräch zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau. Es soll nach einem Vorfall häuslicher Gewalt entstanden sein, infolgedessen der Mann die gemeinsame Wohnung verlassen musste. Der Angeklagte bestätigte vor Gericht, dass es sich bei der Stimme auf der Aufnahme um seine eigene handelt. In dem Gespräch erhebt er unter anderem schwere Vorwürfe gegen seine Tochter, spricht von angeblichen Sex-Videos auf ihrem Mobiltelefon und davon, dass sie Kontakte zu Männern pflege. Er sei "der Vater einer Hure". Zudem äußert er sich zu seinem eigenen Verhalten und spricht davon, das "Problem" beenden zu wollen, ohne dies näher zu konkretisieren. Die Verteidigung bewertet die Aufnahme deshalb sogar als entlastend.
Vater sei "schlechtester Mensch auf der Welt"
Die Verteidigung beantragte darüber hinaus, weitere Chatnachrichten in die Beweisaufnahme einzuführen. Dabei handelt es sich um Nachrichten der Tochter sowohl an ihren Vater als auch an eine Cousine. Darin soll die 19-Jährige unter anderem geschrieben haben, sie "hasse" ihren Vater. Auch ihrem Vater gegenüber soll sie deutliche Worte gewählt und ihn als "schlechtesten Menschen der Welt" bezeichnet haben. Aus Sicht des Verteidigers deuten die Nachrichten darauf hin, dass die Tochter keine Angst vor ihrem Vater gehabt habe, sondern ihm gegenüber vielmehr provokant aufgetreten sei. Dies stehe im Widerspruch zu bisherigen Darstellungen, wonach der Angeklagte bereits bei geringfügigen Anlässen aggressiv geworden sein soll. Die Kammer folgte dem Antrag. Die Nachrichten sollen nun übersetzt und technisch ausgewertet werden, insbesondere im Hinblick auf die genauen Zeitpunkte ihres Versands.
Druck auf die Familie
Ein weiterer Aspekt der Beweisaufnahme betraf die Situation der Familie nach der Inhaftierung des Angeklagten. Eine Mitarbeiterin der Gemeinde Wurster Nordseeküste sagte dazu als Zeugin aus. Sie ist für die Unterbringung der Familie zuständig und schilderte eine angespannte Lage. Es habe "Gefahr in Verzug" bestanden, weshalb die Familie an einem anderen Ort untergebracht werden sollte. Nach ihren Angaben habe ein Verwandter versucht, Einfluss auf den Sohn zu nehmen, damit dieser seine Aussage zurückziehe. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein Gutachter gehört werden.