"Jetzt liegt alles auf dem Tisch": "Wolfsfreie Zonen" nun im Kreis Cuxhaven möglich
Der Wolf kann in Niedersachsen vom Jäger zum Gejagten werden: Möglich macht dies eine Gesetzesänderung. Was ändert sich wann? Im Landkreis Cuxhaven blickt man darauf nach diversen Wolfsattacken auf Herden mit besonderem Interesse.
Nach der Entscheidung des Bundesrates, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, wächst der Druck auf die niedersächsische Landesregierung: Der Hadler Landvolkverband hat am Montag (30. März 2026) eine zügige Umsetzung der Neuregelung gefordert. Der Naturschutzbund warnt vor leichtfertigen Wolfsabschüssen als "einfache Lösung" und "wolfsfreien Zonen". Wie ist die Lage im Cuxland? CNV-Medien klärt auf.
Risse von Nutztieren: Das Jahr ist gerade einmal drei Monate alt, da gibt es bereits eine Reihe von Attacken auf Nutztiere im Kreis Cuxhaven. Offiziell sind insgesamt sieben Fälle in Stinstedt, Krempel, Bovenmoor, Wanhöden, Flögeln und Alfstedt dokumentiert, bei denen 50 Tiere direkt vom Wolf getötet wurden oder die später angesichts ihrer massiven Verletzungen eingeschläfert werden mussten. Besonders spektakulär waren die beiden Vorfälle in Stinstedt (Börde Lamstedt). Dort hatte es in der Nacht zum 18. Februar eine regelrechte Hetzjagd von Wölfen zwischen Stinstedt und Mittelstenahe gegeben. Am Ende waren 27 Schafe zu Tode gebissen oder schwerst verletzt worden. Nur fünf Tage später folgte eine weitere Attacke auf die Schafherde in Stinstedt: Wölfe töteten vier Tiere.

Übergriffe: Seit vielen Jahren wird in Niedersachsen die Zahl der Angriffe auf Nutztiere durch den Wolf systematisch erfasst; dabei erfolgt die Auflistung in sogenannten "Monitoringjahren". Seit dem Monitoringjahr 2019/2020 bewegt sich die Zahl der Übergriffe landesweit zwischen 200 und 300 pro Jahr. Den Höchststand gab es 2022/2023 (306 Übergriffe); 207 waren es im Monitoringjahr 2025/2026. Dabei kamen über 700 Tiere ums Leben. 2019/2020 handelte es sich um nahezu 1100 Nutztiere.
"Wolfsentnahme": Ende 2023 war in Deutschland ein sogenanntes "Schnellabschussverfahren" auf den Weg gebracht worden. Seitdem kann in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Wolfsabschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um einen konkreten Standort ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt werden. Die letzte "Entnahme" eines Wolfs in Niedersachsen erfolgte vor einem Monat in Stinstedt, als nach der Hetzjagd auf die dortige Schafherde eine - so der Cuxhavener Landrat Thorsten Krüger - "neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfs mit Nutztierherden" erreicht worden sei. Dem später erfolgten Abschuss der Wolfs-Fähe "GW2492f" waren intensive Absprachen zwischen dem Landkreis Cuxhaven und dem niedersächsischen Umweltministerium vorausgegangen.
Das neue Jagdgesetz: Der Bundesrat hatte am Freitag (27. März 2026) dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein sogenannter "günstiger Erhaltungszustand" vorliegt. Der Schutz von Weidetieren soll durch das Gesetz ebenfalls verbessert werden, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist - zum Beispiel auf Deichen oder in alpinen Regionen - können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete ausgewiesen werden, in denen man Wölfe unter erleichterten Voraussetzungen bejagen darf. Die hohe Bedeutung eines präventiven Herdenschutzes wird darüber hinaus im Gesetz bestätigt.

Das Land Niedersachsen: Durch die gesetzliche Neuregelung sind jetzt die Bundesländer am Zug. Ihnen bietet sich das Instrument eines "regionalen Bestandsmanagements". Das bedeutet: Wenn ein "günstiger Erhaltungszustand" der Wolfspopulation vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober vorgesehen.
Das Landvolk: Hadelns Landvolk-Vorsitzender Heino Klintworth (Armstorf) erwartet vom Land eine "schnelle Umsetzung" der gesetzlichen Neuregelung in die Praxis: "Jetzt liegt ja alles auf dem Tisch." Das Land müsse seinen neuen Handlungsspielraum nutzen; möglichst noch vor Beginn der Jagdzeit am 1. Juli. Die Entnahme einzelner Problemwölfe reiche angesichts der rasanten Entwicklung der Wolfsbestände nicht aus, um die Situation in den Griff zu bekommen. Notwendig sei ein praxisnahes Wolfsmanagement.
Der Naturschutzbund: Naturschützer warnen nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes vor falschen Weichenstellungen. "Die Zustimmung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes darf nicht dazu führen, dass Abschüsse als einfache Lösung dargestellt werden", sagt Lamin Neffat (Pressesprecher des Naturschutzbundes Niedersachsen). Und: "Ein wirksamer Schutz von Weidetieren entsteht nicht durch pauschale Eingriffe in den Bestand, sondern durch funktionierende Schutzmaßnahmen vor Ort." Dezimierungen von Wolfsbeständen dürften nur dort erfolgen, wo tatsächlich Probleme vorhanden seien: "Alles andere ist weder fachlich sinnvoll noch rechtlich unproblematisch und trägt nicht zu einer nachhaltigen Konfliktlösung bei." Der Naturschutzbund erteilt einer "anlasslosen Jagd auf Wölfe" und "wolfsfreien Zonen" eine Absage.