
Nach Schiff-Unfall in Cuxhaven: Wie gut die Küste auf Ölunfälle vorbereitet ist
Nach der Schiffskollision Ende Juli in Cuxhaven wurden 240 Kubikmeter Öl aus dem Hafenbecken geborgen. Doch wie gut sind Cuxhaven und andere Küstenstandorte für den Ernstfall gerüstet? Das Havariekommando gibt Einblicke in Ausrüstung und Übungen.
Nach der Schiffskollision im Hafenbecken von Cuxhaven wurden die Maßnahmen zur Ölbergung am vergangenen Freitag nach zwei Tagen abgeschlossen. Rund 240 Kubikmeter Öl-Wasser-Gemisch wurden entfernt und abtransportiert, teilte das Havariekommando mit. Bis zum Freitagnachmittag waren noch Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks im Einsatz. Doch wie gut sind Cuxhaven und andere Küstenstandorte auf einen solchen Ölaustritt vorbereitet?
Entlang der deutschen Küste gibt es elf große Ölwehrgerätedepots. "In Cuxhaven gibt es etwa das beim THW-Ortsverband Cuxhaven angegliederte Ölwehrgerätedepot in der Humphry-Davy-Straße, in dem sich unter anderem ein Mehrzweckarbeitsboot, Ölsperren, Skimmer, Pumpen, Schnellmontagebehälter, persönliche Schutzausrüstung, Gabelstapler und einiges mehr bereitstehen", erklärt Benedikt Spangardt, Leiter der Stabsstelle Kommunikation beim Havariekommando (HK).
Zuständigkeiten und Übernahme der Einsatzleitung
Neben der landseitigen Ausstattung stehen entlang der deutschen Küste vier Mehrzweckschiffe des Bundes sowie elf Ölbekämpfungsschiffe der Küstenländer bereit. Diese Schiffe sind speziell für die Aufnahme von Öl im Küstenbereich ausgelegt. Zur Flotte gehört auch die "Knechtsand", die in Cuxhaven stationiert ist.

"Ende 2025 und Anfang 2026 werden mit der 'Ronja Ruteplate‘ (Wilhelmshaven) und der 'Lütt Matten‘ (Sassnitz) zwei weitere Schiffe in Dienst gestellt. Sie sollen die bestehende Flotte unterstützen und bereits ausgemusterte Einheiten ersetzen", erläutert Spangardt. Bei Bedarf kann das Havariekommando zudem weitere geeignete Schiffe aus anderen Bundesländern hinzuziehen.
Bei kleineren Mengen liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Wasserbehörde. Das kann die Wasserbehörde der kommunalen Gebietskörperschaft oder die Landeswasserbehörde (in Niedersachsen NLWKN) sein. Im Fall der jüngsten Havarie übernahm jedoch das HK die Einsatzleitung.

"Das Havariekommando erklärt die Übernahme und auch die Beendigung der Gesamteinsatzleitung mit einem vorformulierten Schreiben. Darin werden die Rechtsgrundlage, der Zeitpunkt der Übernahme und eine kurze Lagebeschreibung festgehalten", erklärt Benedikt Spangardt. Das Schreiben wird an einen Verteiler gesendet, zu dem unter anderem die zuständigen Ministerien, die Verkehrszentralen und die Rettungsleitstelle See (MRCC) gehören. "Früher lief das per Fax, heute natürlich per E-Mail. Wer genau zu informieren ist, legt das Kuratorium Maritime Notfallvorsorge (KMNV) fest, in dem Bund und Länder unter anderem Grundsatzfragen zur Arbeit des Havariekommandos klären."
Brände, Chemikalien und manövrierunfähige Schiffe
Die landseitigen Ölbekämpfungsübungen werden von den Küstenländern geplant und durchgeführt. Das Havariekommando begleitet diese Übungen beratend. Die seeseitigen Übungen dagegen organisiert das Havariekommando selbst. Dabei kommen Schiffe des Bundes - in Cuxhaven die "Neuwerk" - und der Küstenländer wie die "Knechtsand" zum Einsatz.

"Im Jahr 2025 sind sechs nationale und vier internationale Übungen geplant, einige davon haben bereits stattgefunden. Dazu kommen Übungen für andere Notfälle wie Brände, den Austritt gefährlicher Chemikalien, Massenanfälle von Verletzten oder manövrierunfähige Schiffe. Insgesamt übt das Havariekommando mit allen Partnerbehörden über 100 Mal pro Jahr", berichtet der Pressesprecher des Havariekommandos.
Die letzte landseitige Übung in Cuxhaven war am 12. April und in Bremerhaven am 29. März. "Seeseitig haben wir zuletzt am 4. Juni die Ölbekämpfung auf der Elbe geübt. Die nächste Übung ist für den 13. August im Offshore-Windpark 'Merkur Offshore‘ (Nordsee) geplant", sagt Spangardt.
Die Übernahme bei komplexen Schadenslagen
Wenn eine bestimmte Menge ausgelaufenen Öls überschritten wird, übernimmt das Havariekommando. Häufiger als von seinem sogenannten "Selbsteintrittsrecht" Gebrauch zu machen, wird es jedoch von Partnerbehörden gebeten, die Einsatzleitung zu übernehmen. "Wenn eine Partnerbehörde uns darum ersucht, müssen wir zwingend übernehmen. So sollen Kompetenz- und Zuständigkeitsstreitigkeiten vermieden werden", erklärt Spangardt.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt: Von 2020 bis 2025 gab es 17 sogenannte "Komplexe Schadenslagen", in denen das Havariekommando die Gesamteinsatzleitung übernommen hat - fünfmal aufgrund des Selbsteintrittsrechts und zwölfmal auf Ersuchen einer Partnerbehörde.