Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hält die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, 2G im Einzelhandel wieder zu kippen für falsch. Sie äußert eine Bitte, der wohl kaum nachgegangen werden wird. Foto: Fabian Sommer/dpa
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hält die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, 2G im Einzelhandel wieder zu kippen für falsch. Sie äußert eine Bitte, der wohl kaum nachgegangen werden wird. Foto: Fabian Sommer/dpa
Unverständnis über Gericht

2G gekippt: Gesundheitsministerin Behrens äußert fromme Bitte an Einzelhändler

von Redaktion | 17.12.2021

KREIS CUXHAVEN/NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hält die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, 2G im Einzelhandel wieder zu kippen für falsch. Sie äußert eine Bitte, der wohl kaum nachgegangen werden wird.

Im Einzelhandel in Niedersachsen dürfen ab sofort auch wieder Ungeimpfte einkaufen gehen - das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die 2G-Regel am Donnerstag gekippt. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens zeigte sich davon enttäuscht. 

"Maßnahme weiter notwendig" 

"Der Beschluss ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu akzeptieren. Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre", so Behrens in einem Statement am Donnerstag.

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Sorge vor Omikron-Variante 

Behrens sorge sich vor allem, weil die Omikron-Variante sich immer weiter ausbreite und diese "nach allem was wir heute wissen, noch einmal wesentlich ansteckender ist, als alle Varianten vor ihr." Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft habe sie die große Sorge, dass sich alle ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen innerhalb kurzer Zeit mit dieser neuen Variante des Virus infizieren könnten. 

2G zur Kontaktreduzierung für Ungeimpfte 

"Damit wären unweigerlich auch mehr schwere Krankheitsverläufe verbunden. Eine solche Entwicklung könnte unser ohnehin stark belastetes Gesundheitssystem nur schwer verkraften", so Behrens.

Die Regeln der niedersächsischen Corona-Verordnung böten weiterhin ein hohes Schutzniveau. "2G im Einzelhandel war ein Baustein, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren und sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen", so Behrens. 

2G über Hausrecht dennoch weiterführen 

Damit dieser Schutz weiter möglich sei, bittet Behrens die Einzelhändler über ihr Hausrecht den Zugang zu ihren Läden auf vollständig geimpfte oder genesene Personen zu beschränken, kurz die 2G-Regel dennoch aufrecht zu erhalten. Auch Kunden sollten sich besonders achtsam verhalten.

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