Eine niedersächsische Polizistin kontrolliert die Einhaltung des Kontaktverbots. Die Landesregierung bereitet derzeit einen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße vor. Foto: Schulze/dpa
Eine niedersächsische Polizistin kontrolliert die Einhaltung des Kontaktverbots. Die Landesregierung bereitet derzeit einen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße vor. Foto: Schulze/dpa
Coronavirus

Bis zu 25.000 Euro Strafe: Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Arbeit

03.04.2020

HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. Die niedersächsische Landesregierung bereitet einen landesweiten Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Kontaktverbote in der Corona-Krise vor.

Eine entsprechende Empfehlung für die Landkreise und kreisfreien Städte werde derzeit mit dem Innenministerium erarbeitet und könnte von Anfang kommender Woche an greifen, sagte der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, am Donnerstag in Hannover. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien bei Verstößen Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich - in schweren Fällen müsse dieser Rahmen auch ausgeschöpft werden, sagte Scholz. Ziel sei zudem, bundesweit möglichst einheitlich vorzugehen.

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Keine Osterausflüge in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Verbot von Osterausflügen, wie Mecklenburg-Vorpommern es für seine Feriengebiete verhängt hat, ist in Niedersachsen nicht flächendeckend geplant. Die örtlichen Behörden könnten aber im Einzelfall zum Beispiel Strände und andere Ausflugsorte sperren. 

Cuxhaven verhängt Strandsperre

So hatte beispielsweise die Stadt Cuxhaven vor gut einer Woche ein Strandverbot für alle Personen verhängt, deren erster Wohnsitz nicht in Cuxhaven ist. Inzwischen wurde die Regelung allerdings leicht modifiziert: Wer den ersten Wohnsitz in Stadt und Landkreis Cuxhaven oder der Bremerhaven hat, darf jetzt in Cuxhaven, Otterndorf oder Spieka ans Wasser, muss allerdings selbstverständlich die geltenden Regeln wie Abstand und Personenbeschränkungen einhalten. Die Maßnahme gilt bis mindestens 20. April. (dpa/red)

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