
Corona-Inzidenz: Kreis Cuxhaven steht vor der nächsten großen Marke
KREIS CUXHAVEN. Unmittelbar unter der nächsten großen Marke befindet sich die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Cuxhaven am Freitag.
Der Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt aktuell bei 998,4 (Vortag: 860,6). Der Landkreis Cuxhaven meldet am Freitag 486 neue Corona-Fälle. Die Neuinfektionen kommen aus Cuxhaven (114), Geestland (102), Schiffdorf (58), Loxstedt (50), Land Hadeln (48), Gemeinde Wurster Nordseeküste (43), Beverstedt (32), Börde Lamstedt (14), Hagen (zwölf) und Hemmoor (elf). In zwei weiteren Fällen muss der Wohnort laut Landkreis noch ermittelt werden.
PCR-Test immer noch Pflicht
Die Verwaltung teilt am Freitag mit, dass aktuell weiterhin ein PCR-Test Pflicht ist, wenn Bürger typische Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder ein positives Antigen-Schnelltestergebnis vorliegt. Da das Bundesgesundheitsministerium die rechtlichen Voraussetzungen für die Verfahrensänderung auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse erst schaffen müsse, bleibe es zunächst beim bisherigen Verfahren und den entsprechenden Möglichkeiten beziehungsweise Notwendigkeiten zur PCR-Testung. Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage seien zahlreiche Rechtsfolgen für die Betroffenen an das Vorliegen eines PCR-Testergebnisses gebunden.
"Weiterhin gilt also, dass Betroffene einen PCR-Test machen müssen, um den Infektionsverdacht zu bestätigen", betont der Landkreis. Der Test sei für die Betroffenen weiterhin kostenfrei. Bund und Länder hatten am Montag beschlossen, dass die derzeit begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen.
Für Hochrisikopatienten
Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und gegebenenfalls antivirale Therapie zu ermöglichen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen.