Nicht unter die Lockerungen, die ab Sonnabend in Niedersachsen gelten, fällt die Testpflicht für Kita-Kinder und Schulkinder. In vielen anderen Bereichen muss das Land Niedersachsen jedoch Corona-Lockerungen vornehmen, weil der Bund das Infektionsschutzgesetz am Sonntag ändern wird. In Hannover wird das nur zähneknirschend gemacht. Foto: Julian Stratenschulte
Nicht unter die Lockerungen, die ab Sonnabend in Niedersachsen gelten, fällt die Testpflicht für Kita-Kinder und Schulkinder. In vielen anderen Bereichen muss das Land Niedersachsen jedoch Corona-Lockerungen vornehmen, weil der Bund das Infektionsschutzgesetz am Sonntag ändern wird. In Hannover wird das nur zähneknirschend gemacht. Foto: Julian Stratenschulte
Vorgabe des Bundes

Corona-Zahlen so hoch wie nie: Niedersachsen setzt Lockerungen zähneknirschend um

von Redaktion | 18.03.2022

NIEDERSACHSEN. Die Corona-Zahlen schießen in Rekordhöhe, gleichzeitig stehen einige Lockerungen der Schutzmaßnahmen an. Die Landesregierung macht klar: Die Vorgaben des Bundes lassen ihr keine andere Wahl.

Niedersachsens Landesregierung bringt widerstrebend einige Corona-Lockerungen auf den Weg, will die meisten Auflagen aber bis zum 2. April verlängern. Man werde versuchen, das, was «an rudimentären Maßnahmen noch zulässig sein wird», zu nutzen, sagte Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz am Donnerstag über das Regelwerk, das von Samstag an im Land gelten soll. Hintergrund ist die vom Bund geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die nach Worten von Scholz «die wesentlichen Werkzeuge nicht etwa nur in den Schrank legt, sondern wegschmeißt».

Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen hoch wie nie

Zwar sieht der Bundesentwurf vor, dass die Länder für einzelne Hotspots auch weitergehende Beschränkungen beschließen könnten. Allerdings sind die Corona-Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausaufnahmen von Infizierten derzeit landesweit so hoch wie nie. Die Vizechefin des Krisenstabs, Claudia Schröder, betonte daher, dass der Bund explizit darauf hingewiesen habe, dass die Hotspot-Regel auch auf das ganze Bundesland angewendet werden könnte, wenn eine gefährlichere Virusvariante auftrete oder wegen hoher Infektionszahlen eine Überlastung der Krankenhäuser drohe.

Lockerungsplan des Bundes unverantwortlich

Sowohl SPD als auch CDU und Grüne kritisierten den Lockerungsplan des Bundes, der am Donnerstag auch in einer Bund-Länder-Runde auf Ebene der Regierungschefs diskutiert wurde, im Gesundheitsausschuss des Landtags als unverantwortlich. Die FDP argumentierte hingegen, bei einer veränderten Pandemielage müsse es auch veränderte Regeln geben.

Mehrheit im Bundestag für Lockerungen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erneuerte seine Kritik am Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz. Er geht aber davon aus, dass der Entwurf trotz Kritik von vielen Seiten am Freitag sowohl Bundestag als auch Bundesrat passieren wird. Im Bundestag gebe es eine entsprechende Mehrheit und für die Bundesländer und auch ihn selbst sei es nicht vertretbar, gänzlich ohne Regelung dazustehen. «Ich mag mir einen regellosen Zustand in dieser Situation nicht vorstellen», sagte Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Blick auf die weiter steigenden Corona-Infektionszahlen.

Keine Obergrenze mehr in Fußballstadien

Zu den Beschränkungen, die schon an diesem Wochenende fallen sollen, zählt die Obergrenze für Zuschauer bei Großveranstaltungen, etwa in Fußballstadien. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen demnach künftig auch keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden.

FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bei Events

Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein - dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus. Zuletzt galt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 25 000 Zuschauern oder 75 Prozent der Stadionkapazität.

Lockerung der Maskenpflicht in Clubs

Mit der Lockerung der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken setzt das Land außerdem einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Weiter gelten soll hingegen die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Und auch die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren soll um zwei Wochen verlängert werden. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende der Woche befristet.

Testpflicht an Kitas und Schulen bleibt

Drei verpflichtende Tests pro Woche bleiben auch wie angekündigt an den Schulen vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts. (dpa)

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