
Erste Testpflicht-Bilanz: Corona-Welle in Cuxhavener Kitas ebbt leicht ab
KREIS CUXHAVEN. Die Zahl der Corona-Fälle in den Kitas im Kreis Cuxhaven ist seit Anfang Februar deutlich in die Höhe gegangen - wohl auch wegen der seit Mitte Februar geltenden Testpflicht. Für Eltern setzt sich mit einem positiven Schnelltest eine ganze Reihe von Maßnahmen in Gang.
Um zu sehen, ob die Kita-Testpflicht Wirkung zeigt, hat die Verwaltung des Landkreises Cuxhaven die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle und die der positiven PCR-Tests, die von Kita-Kindern oder Kita-Personal gemeldet wurden, in den letzten drei Wochen erhoben und einander gegenüber gestellt. Daraus geht hervor: Insbesondere in der ersten Pflicht-Testwoche ist die Zahl der Verdachtsfälle deutlich in die Höhe gegangen: In der Kalenderwoche sechs sind noch 211 Verdachtsfälle gemeldet worden, von denen sich 128 bestätigt haben, in 71 Fällen war Personal betroffen, insgesamt hatten 57 Kitas Coronafälle aufzuweisen.
Corona-Zahlen wieder abgeebbt
In der siebten Kalenderwoche, seit deren Dienstag die Testpflicht in den Kitas gilt, wurden dem Landkreis hingegen schon 291 Verdachtsfälle gemeldet, bestätigt, 199 davon haben sich im PCR-Test bestätigt, 100 Kita-Mitarbeiter waren betroffen und 74 Kitas. In der vergangenen Woche sind die Zahlen hingegen wieder deutlich herunter gegangen: Dem Landkreis wurden 165 Verdachtsfälle gemeldet von denen sich 108 im PCR-Test bestätigt haben, 49 Mal war Kita-Personal betroffen und insgesamt 54 Einrichtungen.
Keine Riesen-Welle
"Die Zahlen sind mit der Testpflicht also schon einmal extrem hoch gegangen, aber sie sind nicht hoch geblieben", sagt Landkreis-Sprecherin Stephanie Bachmann. Dass es jetzt keine Riesen-Welle an bestätigten Tests aus den Kitas gibt, führt Bachmann darauf zurück, dass viele Eltern auch schon vor der Pflicht ihre Kinder regelmäßig getestet hätten. "Unsicherheiten zur Umsetzung der Testpflicht sind uns auch nicht zurückgespiegelt worden", so Bachmann.
Was tun nach positivem Schnelltest
Wenn der Schnelltest eines Kita-Kindes zu Hause positiv sei, müsste im Prinzip das gleiche Prozedere in Gang gesetzt werden, wie bei Erwachsenen. "Darüber haben wir die Eltern auch in einem Schreiben an die Kitas informiert", so Bachmann. Sprich: Fällt der Schnelltest positiv aus, muss das Kind zu Hause bleiben, die Kita informiert und ein PCR-Test veranlasst werden. "Dabei gilt: Ohne Symptome kann der PCR-Test an einer Teststation gemacht werden, mit Symptomen muss man zum Haus- oder Kinderarzt", so Bachmann. Sollte auch der PCR-Test positiv sein, müsste zunächst - anders als bei Erwachsenen, die das Gesundheitsamt informieren müssten - die Kita über das Testergebnis informiert werden.
Genesenenstatus nach 28 Tagen
"Infizierte Kinder müssen dann sieben Tage in Quarantäne und können sich danach freitesten, wenn sie 48 Stunden vorher symptomfrei waren", so Bachmann. Ohne Test müsse eine Quarantäne-Zeit von zehn Tagen eingehalten werden. "Um sich freitesten zu können, muss der Test von einer zertifizierten Teststation durchgeführt werden", erklärt Bachmann.
"Neu ist, dass infizierte Kinder auch vor Ablauf der 28 Tage bis sie als genesen gelten, nicht wieder in Quarantäne müssen, wenn ein weiteres Familienmitglied an Corona erkrankt", so Bachmann. Eine Dauerschleife der Quarantäne unter Geschwisterkindern solle so vermieden werden. "Das ist gerade in den Familien ein großes Thema gewesen", so Bachmann.
Krankengeld gilt noch
Eltern, die der Erkrankung ihres Kindes nicht arbeiten können, haben weiterhin Anspruch auf Corona-Kinderkrankengeld. Pro Elternteil können Eltern auch in diesem Jahr je 30 Tage Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende 60 Tage. Auch die Möglichkeit, Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen, weil etwa Schule oder Kita wegen eines Corona-Ausbruchs geschlossen werden müssen oder das Kind die Einrichtung wegen eines positiven Schnelltests nicht besuchen darf, gilt noch - allerdings nur noch bis zum 19. März 2022, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kinderkrankengeld können Eltern bei ihren Krankenkassen beantragen, die entsprechende Formulare bereithalten und - je nach Kasse - unterschiedliche Bescheinigungen verlangen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsgeldes.