Ganz Niedersachsen ist jetzt mindestens in Corona-Warnstufe eins. Das heißt auch: Überall gilt in öffentlichen Innenräumen die 2G-Regel. Symbolfoto: Robert Michael/dpa
Ganz Niedersachsen ist jetzt mindestens in Corona-Warnstufe eins. Das heißt auch: Überall gilt in öffentlichen Innenräumen die 2G-Regel. Symbolfoto: Robert Michael/dpa
Corona-Lage im Kreis Cuxhaven

Inzidenz im Kreis Cuxhaven klettert weiter - ab Mittwoch neue Regeln

23.11.2021

KREIS CUXHAVEN. Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung klettert die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Cuxhaven weiter in die Höhe.

Am Dienstag lag der Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei 117,7 (Vortag: 105,1). Der Landkreis meldet 44 neue Corona-Fälle - allein 20 davon aus Cuxhaven. Die übrigen Neuinfektionen kommen aus Geestland (elf), der Samtgemeinde Hemmoor (vier), Land Hadeln, Hagen und Schiffdorf (je zwei) sowie Wurster Nordseeküste, Beverstedt und Loxstedt (je eine).

2G-Regel greift im Kreis Cuxhaven

Ab Mittwoch gilt die neue Corona-Landesverordnung, durch die ganz Niedersachsen mindestens in Warnstufe eins rückt. Die Schutzmaßnahmen werden noch einmal deutlich intensiviert. "Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird im Rahmen der Verordnung nur noch geimpften oder genesenen Menschen gestattet sein", erklärt der Landkreis Cuxhaven in Bezug auf die 2G-Regel. Außerdem müssen die Menschen eine medizinische Maske tragen. Ausgenommen von der 2G-Regel sind nach Landkreis-Angaben Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Zudem greift ab Mittwoch das geänderte Infektionsschutzgesetz, das zwei neue Regelungen für alle Arbeitsstätten vorsieht. Im Rahmen der 3G-Regel am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber und Beschäftigte einen Impf- oder Genesenennachweis oder die Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorlegen. Der Coronatest kann im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten - derzeit täglich - kostenlos bei einer zertifizierten Teststation durchgeführt werden.

Homeoffice-Pflicht

Zudem besteht Homeoffice-Pflicht. Das heißt: Der Arbeitgeber muss bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, den Job von zu Hause aus erledigen zu können, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

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