
Neue Regeln für den Kreis Cuxhaven: Inzidenzwert steigt weiter
KREIS CUXHAVEN. Der Inzidenzwert für den Kreis Cuxhaven steigt: Inzwischen liegt der Wert sogar über dem Bundesdurchschnitt.
Der Landkreis meldet am Montag einen Wert von 20,2 für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Der Mittelwert für Deutschland beträgt aktuell 17,8.
Die Infektionsquote für das Cuxland ist innerhalb einer Woche von 4,0 auf 20,2 gestiegen - auch wegen der elf Fälle auf dem Baggerschiff "Kaishuu". Die Besatzung hat Cuxhaven inzwischen verlassen, die Infektionen zählen aber weiter zum Inzidenzwert für das Cuxland.
42 Corona-Fälle in sieben Tagen
Am Montag verkündete der Landkreis sechs neue Corona-Fälle aus der Samtgemeinde Hemmoor (4), der Gemeinde Schiffdorf und der Stadt Geestland (jeweils 1).
Am Sonnabend hatte der Landkreis acht neue Corona-Fälle und einen Inzidenzwert von 17,20 bekannt gegeben - verbunden mit einer neuen Verordnung, die am Montag in Kraft getreten ist. Weil der Inzidenzwert drei Tage in Folge über zehn lag, gelten neue Regeln für den Kreis Cuxhaven. Der Landkreis befindet sich nun in Stufe 1 des Stufenplans der Niedersächsischen Corona-Verordnung. In den vergangenen sieben Tagen wurden 42 Corona-Infektionen im Landkreis Cuxhaven vermeldet.
Diffuse Entwicklung der Infektionen
"Derzeit fehlen uns hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass sich der Anstieg der Infektionszahlen auf Infektionen in einem oder mehreren bestimmten Bereichen begrenzen lässt", bedauerte der Erste Kreisrat Friedhelm Ottens. "Vielmehr deutet sich eine eher diffuse Entwicklung an. Die Kontaktverfolgung gestaltet sich auch bei diesen noch wenigen Fällen zunehmend aufwendig."
Deshalb könnten keine Bereiche von der Allgemeinverfügung ausgeschlossen werden. Die Verfügung kann erst aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert im Landkreis über fünf Tage unter dem Wert von zehn liegt.
Das sind die wichtigsten Regeländerungen
Betroffen von der neuen Verfügung sind unter anderem Übernachtungsgäste, die (falls weder geimpft noch genesen) nicht mehr nur bei Anreise einen Negativ-Nachweis vorlegen müssen, sondern zusätzlich zwei mal pro Woche. Clubs und Discos bleiben bei einem Inzidenzwert über 10 geschlossen.
Kindergeburtstage und ähnliche Feiern mit Teilnehmern unter 14 Jahren bleiben auf zehn Kinder beschränkt. Ebenso dürfen laut der Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen nur noch zehn Personen zusammenkommen.
Bei Hochzeiten oder Trauerfeiern gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Bei geschlossenen Gesellschaften in Restaurants liegt die Maximalzahl an Gästen bei 100 Personen. Hier besteht dann Test- und abseits des Tisches auch Maskenpflicht.