Das historische Gasthaus "Zur Schleuse". Foto: Unruh
Das historische Gasthaus "Zur Schleuse". Foto: Unruh
Denkmalschutz

Was wird aus "Zur Schleuse" in Otterndorf und dem Backsteinkoloss in Neuhaus?

von Wiebke Kramp | 11.08.2022

KREIS CUXHAVEN.  Wird die historische Schifferkneipe "Zur Schleuse" hinterm Elbdeich in Otterndorf aus dem Dornröschenschlaf erwachen? Die Zeichen scheinen auf Grün zu stehen.

Seit nunmehr elf Jahren ist das historische Gebäude verwaist. Das alte Gasthaus "Zur Schleuse" ist nur noch ein trauriger Schatten seiner selbst. Der Zahn der Zeit hat tüchtig am Backstein, Balken und Dach genagt. Ist die einst urige Schifferkneipe dem Untergang geweiht? Und was plant der Besitzer mit einem weiteren Denkmalhaus in Neuhaus?

Die Geschichte des reetgedeckten Fachwerkbaus hinterm Elbdeich in Otterndorf reicht bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurück; ein Deckenbalken ist mit 1672 datiert.

Der Gastbetrieb wurde im Juli 2011 eingestellt, 2017 erwarben die gegenwärtigen Besitzer, ein Ehepaar aus Nordleda, dieses Anwesen in feinster touristischer Lage. Aber es verfiel weiter zusehends. Die einst urige Schifferkneipe mutierte immer mehr zum Schandfleck. Kann das Gebäude wieder aus dem Dornröschenschlaf erwachen und zum Schmuckstück werden? Ein Hoffnungsstreif zeichnet sich ab. Offensichtlich scheinen behördliche Steine aus dem Weg geräumt. Die Pressesprecherin des Landkreises, Kirsten von der Lieth, teilt auf Nachfrage unseres Medienhauses mit: "Das Baugenehmigungsverfahren für das Gasthaus zur Schleuse in Otterndorf war langwierig, ist aber mittlerweile abgeschlossen. Im Mai 2022 haben noch Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde zur Klärung letzter Details stattgefunden."

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass der Bauherr sein Vorhaben nun so bald, wie unter den gegebenen Umständen möglich, umsetzen werde. Ob und wann dies der Fall sein wird, konnte unser Medienhaus allerdings nicht in Erfahrung bringen. Entsprechende Anfragen wurden von dem Besitzer-Ehepaar nicht beantwortet.

Pläne nicht bekannt

Unterdessen haben die Nordledaer Hand an einem anderen markanten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäude: Nach Informationen unseres Medienhauses sollen sie das dreigeschossige Haus in der Schützenstraße 5 in Neuhaus erworben haben. Es bildet - gegenüber von Wiebkes Klönstuv gelegen - den Eingang zur Deichstraße. Lange Zeit war es vom Efeu überwuchert. Der Bewuchs ist mittlerweile vom Backsteinkoloss weitgehend entfernt worden. Die Landkreis-Pressestelle teilte unserem Medienhaus mit: Das Objekt sei erst kürzlich von dem neuen Eigentümer erworben worden. Derzeit sei nicht bekannt, welche Pläne dort verfolgt würden. "Anträge auf Umnutzung oder Renovierung liegen hier bislang nicht vor."

Bei dem riesigen Haus mit Remise handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Die Größe des Backsteinkolosses wird in der Denkmalliste auf stattliche 361,151 Quadratmeter beziffert.

Es hat eine Bauvoranfrage für 14 Wohnungen gegeben, von der der Gemeinderat des Fleckens Neuhaus Kenntnis erhielt. Doch diese Anfrage ist mittlerweile zurückgezogen worden.

Familiengerechtes Wohnen

"Gegen schöne familiengerechte Wohnungen zum Dauerwohnen hätten wir als Gemeinde nichts einzuwenden, nur ausschließlich Ferienwohnungen fänden wir allerdings nicht so gut", so Bürgermeister Udo Miertsch. Er weiß aber auch. "Wohnungen zu bauen ist gar nicht so einfach, wenn der Denkmalschutz nicht mitspielt ..."

Aus seiner Tätigkeit als Bauunternehmer kennt der Neuhäuser Bürgermeister den Komplex. Er hält die Bausubstanz des Mauerwerks für gut. Anders sehe es jedoch im Dachbereich aus. Durch den massiven Efeubewuchs hätte das Dach gelitten und es sei schon seit Jahren Feuchtigkeit eingedrungen.

Tipps aus dem Denkmalschutzamt

Was sollten Eigentümer oder Käufer von denkmalgeschützten Gebäuden beachten?

Die Cuxhavener Landkreisverwaltung teilt dazu mit: "Grundsätzlich sind Kulturdenkmale nach dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Diese Verpflichtung trifft neben den Eigentümern auch Erbbauberechtigte, Nießbraucher beziehungsweise diejenigen, die die tatsächliche Gewalt über das Denkmal haben. Jede Veränderung - auch die Instandsetzung und Wiederherstellung - muss von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Das gilt auch für eine Nutzungsänderung und bezieht gegebenenfalls auch die nähere Umgebung mit ein." Zudem könne die Denkmalschutzbehörde anordnen, dass ein Baudenkmal in bestimmter, zumutbarer Weise genutzt werde, wenn es durch die Art seiner Nutzung oder auch durch die Nichtnutzung gefährdet wird.

Der Ratschlag der Behörde: "Es ist daher äußerst sinnvoll, sich vor Erwerb einer solchen Immobilie mit der unteren Denkmalschutzbehörde in der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Interessenten Auskunft darüber, was an den Wunschobjekten, die jeweils individuell zu behandeln sind, baulich an Veränderungen möglich ist und welche Rechte und Pflichten für den Denkmaleigentümer gelten." Die Mitarbeitenden beantworten gerne allgemeine sowie konkrete Fragen zum Denkmalschutz. "In der Regel wissen die Kaufinteressenten dann, was sie erwartet", so die Behörde abschließend.

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

wkramp@no-spamcuxonline.de

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