Vor einer Arztpraxis in Altenwalde wird im September 2024 ein Mann angezündet. Noch am nächsten Tag sind die Spuren auf dem Gehweg zu sehen. Der Prozess steht kurz vor dem Urteil. Foto: Lütt
Vor einer Arztpraxis in Altenwalde wird im September 2024 ein Mann angezündet. Noch am nächsten Tag sind die Spuren auf dem Gehweg zu sehen. Der Prozess steht kurz vor dem Urteil. Foto: Lütt
Prozessende und Urteil in Sicht

"Glück, dass er noch lebt": Mann in Cuxhaven-Altenwalde angezündet - die Plädoyers

von Tim Larschow | 11.04.2025

Ein 37-Jähriger soll in Cuxhaven-Altenwalde einen Mann mit Benzin übergossen und angezündet haben. Die Tat wird vor dem Landgericht Stade verhandelt. Nun steuert der Prozess auf sein Ende zu. Die Staatsanwaltschaft sieht drei Mordmerkmale erfüllt.

Eine Tat, die sich im September 2024 in Altenwalde ereignet hat, beschäftigt weiterhin das Landgericht Stade. Angeklagt ist ein 37-jähriger, aus der Ukraine stammender Cuxhavener, der einem Mann aufgelauert, ihn mit Benzin übergossen und angezündet haben soll. Nun steuert der Prozess auf sein Ende zu.

Beim jüngsten Verhandlungstag wird der Angeklagte um 9:30 Uhr in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Dann heißt es zunächst warten: Minutenlang sitzt der Mann reglos in der Mitte des Raumes, während alle auf die Dolmetscherin warten. Nach zehn Minuten der Stille beginnt schließlich die Verhandlung.

Hier soll der Mann nach der Tat in Altenwalde gewütet haben. Foto: Lütt

Der Vorsitzende Richter schließt die Beweisaufnahme, danach übergibt er das Wort an die Staatsanwaltschaft. Diese zeichnet nochmals ein erschütterndes Bild des Geschehens vom 12. September: Der Angeklagte habe dem späteren Opfer gezielt aufgelauert, es mit Benzin übergossen und in Brand gesetzt. Nur durch großes Glück habe der Mann überlebt, betont die Staatsanwaltschaft mehrfach.

Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe

Schon am zweiten Verhandlungstag berichteten mehrere Augenzeugen von dramatischen Szenen am Tatort. Sie hatten zunächst zwei Männer am Straßenrand gesehen - dann plötzlich eine auflodernde Flamme. Eine der Zeuginnen dachte zunächst an eine Feuershow, bis sie erkannte, dass einer der Männer brannte. Alle Zeugen hielten an, leisteten Erste Hilfe und informierten Polizei sowie Rettungskräfte.

Nach der Tat kommt es zur Festnahme in einem Discounter an der Brockeswalder Chaussee. Foto: Lütt

Obwohl der Angeklagte eingeräumt hatte, das Opfer nur "erschrecken" zu wollen, wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Mord. Drei Mordmerkmale sieht sie als erfüllt an: Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe - etwa durch die Tat aus Eifersucht und die geplante, brutale Ausführung.

Weitere Zeugen zeichneten während der Verhandlungstage das Bild eines zunehmend wahnhaften und bedrohlichen Verhaltens. Eine hiesige Ärztin, mit der der Angeklagte eine kurze Beziehung gehabt hatte, berichtete von wachsender Eifersucht, absurden Verschwörungsgeschichten und Drohungen. Er habe unter anderem behauptet, sie und ihre Eltern seien russische Agenten und angekündigt, jeden Mann zu töten, der sich ihr nähert. Mehrfach habe er ihr aufgelauert - sogar auf ihrem eigenen Grundstück.

Dennoch lautet das Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Der Grund: Bei dem Mann wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er leide zudem an einer schweren seelischen Störung, die laut Nebenklage viel früher hätte erkannt werden müssen. Anzeichen hätte es zur Genüge gegeben.

"Mein Mandant hat Glück, dass er noch lebt"

Stunden nach der Tat hatte sich der Beschuldigte hinter einem Einkaufsmarkt an der Brockeswalder Chaussee verschanzt, nachdem er zuvor eine Scheibe eingeschlagen und sich Zugang ins Gebäude verschafft hatte. Erst Spezialkräfte der Polizei konnten ihn festnehmen. Bereits wenige Tage zuvor hatte er durch sein Verhalten einen SEK-Einsatz in Cuxhaven ausgelöst.

Die Nebenklage, die das Opfer vertritt, zeigt sich tief erschüttert über das Ausmaß des Falls - und kritisiert die Versäumnisse in der Vergangenheit: Der wachsende Wahn des Mannes sei nur schwer zu übersehen gewesen. Auch sie spricht sich für eine Unterbringung aus warnte jedoch eindringlich vor einer möglichen Freilassung. "Mein Mandant hat Glück, dass er noch lebt", betont die Nebenklage. Für sie sei klar: Der Angeklagte habe mit "unbedingtem Vernichtungswillen" gehandelt.

Die Verteidigung hingegen sieht die Mordmerkmale nicht als erfüllt an, erkennt aber das schwere Ausmaß der Tat an. Auch sie spricht sich für eine Unterbringung aus - allerdings nicht auf unbestimmte Zeit. Ein Urteil in dem Fall wird Ende April verkündet.

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Tim Larschow

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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