
Anzeige gegen Cuxhavener SPD-Mann Wegener: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Ende im Verfahren gegen den Cuxhavener SPD-Ratsfraktionsvorsitzenden Gunnar Wegener: Nachdem er wegen einer Falschaussage angezeigt wurde, endet das Verfahren mit einer Einstellung.
Ein Ermittlungsverfahren, das gegen den SPD-Ratsfraktionsvorsitzenden Gunnar Wegener wegen "falscher Versicherung an Eides statt" angestrengt worden war, ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stade eingestellt worden. Die Anklagebehörde verwies dabei auf Paragraf 153, Ansatz 1 der Strafprozessordnung. Dort ist geregelt, dass im Falle eines Vergehens von einer Verfolgung abgesehen werden kann, wenn das Gewicht der Tat als gering gilt.
Angezeigt worden war Wegener von seinem ehemaligen Fraktionskollegen Oliver Ebken: Der amtierende SPD-Landtagsabgeordnete und vormalige Ortsvereinsvorsitzende hatte im Zuge eines seit zwölf Monaten tobenden Streits mit den Cuxhavener Genossen vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen seinen Ausschluss aus der SPD-Ratsfraktion eingereicht. Innerhalb dieses Verfahrens hatte Wegener besagte eidesstattliche Versicherung abgegeben, die von seinem Kontrahenten als in Teilen falsch angegriffen wurde. Ebken deutete in diesem Zusammenhang mehrfach an, dass der Fraktionsvorsitzende strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen sei - eine Sichtweise, der die Staatsanwaltschaft nach mehrmonatiger Prüfung des Sachverhalts aber nicht folgte.

Ein Verfahren, das hohe Wellen schlug, endet im Stillen. Ratsherr Ebken hatte den Fraktionsvorsitzenden Wegener wegen falscher Versicherung an Eides statt angezeigt. Nun die Nachricht: Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO. Juristisch heißt das: kein Freispruch, kein Schuldspruch - sondern Abbruch, weil das Gewicht der Tat als gering gilt.
Gunnar Wegener räumte am Freitag (10. Oktober 2025) noch einmal ein, dass er Fehler gemacht habe. "Ich habe nie bestritten, dass meine Angaben nicht in allen Punkten den Tatsachen entsprachen", sagte er und sprach dabei davon, dass er Daten versehentlich vertauscht habe. Solche Verwechslungen seien von seiner Seite her allerdings zeitnah korrigiert worden. Unabhängig davon, so der Fraktionsvorsitzende weiter, habe es der abgegebenen Versicherung am Ende gar nicht bedurft. Wegener bezog sich dabei auf einen Eilantrag, den Oliver Ebken eingereicht hatte, um eine Klärung der Rechtmäßigkeit seines Ausschlusses aus der SPD-Ratsfraktion noch vor der jüngsten Sitzung am 25. September herbeizuführen. Die zuständige Kammer hatte dieses Begehren Ebkens abgewiesen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Gunnar Wegener gab sich bezüglich des Ausgangs der juristischen Auseinandersetzung gelassen. Auch was das nun eingestellte Ermittlungsverfahren betreffe, habe er abgewartet und dabei stets darauf vertraut, dass die Justiz "den Sachverhalt so bewertet, wie sie ihn bewerten muss". Auf Stadtratsebene werde das Zerwürfnis mit Ebken auch weiterhin die politische Arbeit belasten, so seine Prognose. "Wenn man seinen eigenen Ansprüchen folgt, müsste man jetzt die Konsequenzen ziehen", fügte der Fraktionsvorsitzende, an die Adresse Ebkens gerichtet, hinzu: Ebken hatte schon vor Monaten angekündigt, dass er klein beigeben werde - für den Fall, dass er falsch liege.