Vor der Disco ist es zu einer Messer-Attacke gekommen. Symbolfoto: Reichwein/dpa
Vor der Disco ist es zu einer Messer-Attacke gekommen. Symbolfoto: Reichwein/dpa
Landgericht Stade

Nach Messer-Attacke vor Cuxhavener Disco: Angeklagte müssen nicht ins Gefängnis

von Denice May | 23.08.2023

Zwei Bremerhavener Brüder mussten sich seit April vor dem Landgericht Stade wegen versuchten Totschlags verantworten. Sie sollen zwei Bremerhavener mit dem Messer auf einem Disco-Parkplatz verletzt haben. Nun wurde das Urteil verkündet.

Ein großes Aufatmen war im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Stade zu spüren, als die 3. Große Strafkammer das Urteil sprach. Zwei Jahre auf Bewährung für den einen, ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für den anderen Angeklagten. Bei ihnen, ihren insgesamt fünf Verteidigern sowie Freunden und Familienangehörigen auf den Zuschauerplätzen war die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Denn eigentlich hätten auf die beiden Bremerhavener Brüder auch eine Gefängnisstrafe warten können. Schließlich mussten sie sich seit April wegen versuchten Totschlags verantworten. Nach insgesamt 15 Verhandlungstagen war die Kammer aber der Meinung, dass es sich bei Tat, die im vergangenen Oktober passierte, nicht um eine versuchte Tötung, sondern um eine gefährliche Körperverletzung handelte.

Keine Absicht, spätere Opfer zu töten

Damals ist eine körperliche Auseinandersetzung innerhalb der Diskothek "Janssens Tanzpalast" der Tat vorangegangen. Die Kammer ist sich sicher, dass eines der späteren Opfer dabei den älteren der beiden Brüder ins Gesicht geschlagen hatte und es demzufolge zu einer Rangelei gekommen war. Nachdem alle Beteiligten der Disco verwiesen wurden, hatten die Angeklagten die späteren Opfer gesucht - es kam zu einer weiteren Schlägerei. Hier hatte einer der Angeklagten dann zwei junge Männer (ebenfalls Bremerhavener) mit einem Messer erheblich verletzt. Die beiden Opfer mussten anschließend operiert werden. Weil der Angeklagte jeweils nur ein Mal zustach, und auch nicht die Absicht hatte, die späteren Opfer zu töten, bewege sich das Strafmaß im Bereich der gefährlichen Körperverletzung, erklärte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung.

Täter befanden sich in guten Lebensverhältnissen

Es sei eine Art Rache-Aktion gewesen, resultierend aus der vorangegangenen Auseinandersetzung und gefördert durch die Alkoholisierung die enthemmt hatte. Die beiden Brüder hatten bis zu dieser Tat zudem keine Vorstrafen und befanden sich in guten Lebensverhältnissen. Der jüngere Bruder absolvierte bis zur Inhaftierung - die beiden ziemlich zugesetzt haben soll - eine Ausbildung, der ältere Bruder studierte. Auch das vollumfängliche Geständnis, ein bereits angezahlter finanzieller Täter-Opfer-Ausgleich und die offensichtliche Reue des Bruders, der zugestochen hatte, hätten den Ausschlag für das Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung gegeben. "All das mildert die Strafe", so der Vorsitzende Richter Marc-Sebastian Hase.

Jüngere Bruder zeigte nur wenig Reue

Ein ähnliches Verhalten wie von einem älteren Bruder hätte sich die Kammer auch von dem jüngeren Bruder gewünscht. Der habe zwar bei der Tat weniger heftig gehandelt, machte vor Gericht aber nicht deutlich, dass es ihm leidtue, was die Kammer zu dem Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung veranlasst hatte. "Da sieht man mal, wie eine dumme Entscheidung, in kürzester Zeit für so viel Ärger und Leid sorgen kann. Ich möchte Ihnen mitgeben, erst nachzudenken, bevor Sie handeln. Nutzen Sie die Chance, die wir Ihnen geben", so der Vorsitzende Richter Hase zu den beiden Brüdern.

Die Nebenklage und Opfer hatte sich ein deutlich höheres Strafmaß vorgestellt und dürfte mit dem Urteil nicht zufrieden sein. Nur eines der Opfer saß bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal und verzog keine Miene. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

(1 Stern: Nicht gut | 5 Sterne: Sehr gut)

Feedback senden

CNV-Nachrichten-Newsletter

Hier können Sie sich für unseren CNV-Newsletter mit den aktuellen und wichtigsten Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven anmelden.

Die wichtigsten Meldungen aktuell


Bild von Denice May
Denice May

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

dmay@no-spamcuxonline.de

Lesen Sie auch...
"Elvenring II"

Lüdingworth drängt auf neues Baugebiet: Verwaltung soll Nägel mit Köpfen machen

von Kai Koppe

Im Cuxhavener Stadtteil Lüdingworth wird der Druck auf ein neues Baugebiet größer. Der Ortsrat möchte das Bauvorhaben Elvenring II schnell vorantreiben - und damit dringend benötigte Wohnkapazitäten schaffen.

Gäste und Team erinnern sich

Rapper Haftbefehl live in Cuxhaven: Neue Netflix-Doku zeigt Auftritt in anderem Licht

von Tamina Francke

Als Haftbefehl 2024 im Janssens Tanzpalast in Lüdingworth auftritt, erlebt Cuxhaven einen ausgelassenen Clubabend - seine neue Netflix-Doku lässt Gäste und Menschen hinter den Kulissen neu darauf blicken, wie es dem Rapper damals wirklich ging.

Trunkenheitsfahrt

Alkoholfahrt in Cuxhaven: Autofahrerin (22) landet mit über 1,6 Promille im Graben

von Redaktion

Mit über 1,6 Promille am Steuer: Eine junge Autofahrerin aus Bremerhaven kam am frühen Freitagmorgen in Lüdingworth (Kreis Cuxhaven) von der Straße ab und landete im Graben.

Kontrolle verloren

Unfall auf Lüdingworther Straße: Zwei Verletzte nach Kollision

von Redaktion

Eine junge Fahrerin verlor bei einem Unfall auf der Lüdingworther Straße die Kontrolle über ihr Auto. Es kam zur Kollision mit einem weiteren Fahrzeug. Zwei Menschen kamen ins Krankenhaus.