
"Reputation beschädigt": Urteil im Zivilrechtsstreit um Oliver Ebken aus Cuxhaven
Durch einen Facebook-Beitrag sah der Cuxhavener SPD-Abgeordnete Oliver Ebken seinen Ruf beschädigt. Richter urteilten nun jedoch anders. Womit sie ihr Urteil begründen - und was die beiden Protagonisten dazu sagen.
Mit dem Versuch, sich gegen einen in den Sozialen Medien verbreiteten Beitrag mit zivilrechtlichen Mitteln zu wehren, ist der SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Ebken in zweiter Instanz gescheitert. Das teilten sowohl der Beklagte als auch Ebken selbst in dieser Woche gegenüber unserer Zeitung mit.
Üble Nachrede oder eine vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung? Um diese Frage ging es bei einem Rechtsstreit zwischen dem SPD-Politiker und einem Cuxhavener Facebook-Nutzer. Nicht nur das Landgericht Stade, auch ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschieden, dass das Letztgenannte der Fall sei. Demnach hat sich Dirk Sieling, Urheber des umstrittenen Posts, keine Rufschädigung begangen, als er in einem unter seinem Facebook-Account publizierten Beitrag einige Paragrafen zitierte, die aus seiner Sicht "entscheidend für die Aufklärung zur Veräußerung der Nordheim-Stiftung" sein könnten. Und in einem der Folgesätze Ebkens Namen ins Spiel brachte, um die Frage aufzuwerfen, inwieweit der Krankenhauskonzern Helios gegen geltendes Recht verstoßen habe, indem er den vormals bei ihm angestellten Sozialdemokraten zum Personalleiter für drei Klinikstandorte berufen habe.

Entscheidung zugunsten des Beitragsurhebers
Der Beitrag war im Oktober auf der Plattform Facebook zu lesen gewesen; Oliver Ebken wehrte sich gegen diesen Post mit einer Abmahnung - im Besonderen, weil im Beitragstext zumindest indirekt seine beruflichen Befähigungen für besagte Personalleiter-Position in Zweifel gezogen wurden. "Niemand wird meiner Ansicht nach Personalchef ohne juristische Ausbildung im Bereich Arbeitsrecht", hatte Sieling seinerzeit auch gegenüber unserer Redaktion vorgebracht.
Nach Lesart beider Instanzen hat er sich dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegt. Nach dem noch im Oktober erfolgten Urteil in Stade wiesen die Celler Richter eine Beschwerde gegen die zu Sielings Gunsten ausgefallene Entscheidung zurück. Der Genannte äußerte sich in einem Telefonat mit unserer Redaktion zufrieden, aber nicht überschwänglich über den Ausgang des juristischen Scharmützels.

Ebken: "Reputation beschädigt worden"
Als guter Demokrat akzeptiere er die richterliche Entscheidung, antwortete Oliver Ebken am Freitag auf Nachfrage hin. Dennoch sei es für ihn schwer nachzuvollziehen, dass eine "erfundene Geschichte" als legitime Meinungsäußerung eingestuft werde, nachdem es im vorliegenden Fall nicht um irgendeine Banalität gehe. "Schließlich ist auf diese Weise ja meine Reputation beschädigt worden", gab Ebken zu bedenken und bezeichnete es als grundsätzlich richtig, den Weg vor Gericht gesucht zu haben. "Ich würde das genau so wieder machen", so der SPD-Politiker. Wenn es tatsächlich so sei, dass "jeder, der ein öffentliches Amt innehat, bereit sein muss, sich solchen Anwürfen auszusetzen", sagte er auf den Facebook-Beitrag bezogen - dann müsse man sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft, sich zu engagieren, immer weiter abnehme.
Er verlasse sich nun auf ein weiterhin anhängiges Strafverfahren, so Ebken: Wegen "übler Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens" hatte er den Facebook-Kontrahenten seinerzeit angezeigt - parallel zu den zivilrechtlichen Schritten. Dirk Sieling hat nach eigenem Bekunden bislang keine weiteren Rückmeldungen bezüglich dieser Strafanzeige erhalten. Er äußerte jedoch die Hoffnung, dass diesbezüglich "in alle Richtungen" ermittelt werde.