
"Geh weg, ich will sie umbringen": Verhandlung gegen Hechthausener abgeschlossen
Ein Hechthausener Ehedrama enthüllt, wie Verzweiflung und Heimtücke in einem schicksalhaften Moment kollidieren. Während die Anklage von Vorsatz spricht, kämpft die Verteidigung um Verständnis - ein Urteil wurde gefällt.
Am 7. Juni des vergangenen Jahres ereignete sich in Hechthausen eine schreckliche Tat. Mit dem Rücken zur Tür saß die Ehefrau des 35-jährigen Angeklagten auf einer Matratze im Kinderzimmer. Mit einem Messer, dessen Klinge 17 Zentimeter lang war, soll der Angeklagte elfmal auf seine Frau eingestochen haben. "Ich werde dich töten", soll er gesagt haben.
Beim Versuch, ihren Vater von ihrer Mutter zu entfernen, wurde auch die älteste Tochter des Ehepaars verletzt. "Geh weg, ich will sie umbringen", habe der Angeklagte zu ihr gesagt. Seit Beginn der Verhandlung besteht der Angeklagte darauf, dass er sich an das Geschehene nicht erinnern könne. Doch das halten der Sachverständige und die Staatsanwältin für unglaubwürdig. Jetzt wurde die Verhandlung fortgesetzt und ein Urteil gefällt.
Häufige Streitigkeiten und Alkoholeinfluss
Dieses Mal begann die Verhandlung anders als die vorherigen Termine - der Angeklagte wollte zu Beginn unbedingt noch etwas loswerden. "Nachdem wir unser Kind verloren hatten, waren wir beide (gemeint er und seine Ehefrau) psychisch am Ende. Es war eine sehr schwere Zeit. Ich habe viel Alkohol getrunken. Wenn wir uns gestritten haben, hat sie mir oft auch ins Gesicht geschlagen", erzählt er.
An dem Tag der Tat habe er "die Kontrolle verloren". Während seiner Aussage schaute er niemanden an. Er sprach einfach in den Raum hinein, ohne eine Miene zu verziehen. Nachdem der 35-Jährige alles gesagt hatte, begann die Staatsanwältin mit ihrem Plädoyer.
Beweise sprechen für seine Schuld
Die Staatsanwältin beschreibt noch einmal genau den Tathergang. "Hier liegt das Merkmal der Heimtücke vor. Seine Frau hat ihn nicht kommen sehen. Er stach ihr von hinten in den Hals und sie hatte keine Möglichkeit, sich zu wehren", erklärt die Staatsanwältin.
Außerdem habe der Hechthausener keinerlei Bemühungen gezeigt, seiner Frau nach der Tat zu helfen. Dass er keine Erinnerungen an die Tat mehr hätte, ist laut Staatsanwältin eine Schutzbehauptung. Denn wie schon der Sachverständige erläutert habe, sei der Angeklagte nicht in einem Zustand gewesen, der Gedächtnislücken glaubhaft erscheinen lässt. Die Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft. Das sieht die Verteidigerin des 35-Jährigen jedoch anders.
Verteidigung lässt nichts unversucht
"Es war ein Akt höchster Verzweiflung - ein Hilfeschrei", ist sich die Verteidigerin sicher. Für ihren Mandanten sei eine Welt zusammengebrochen, als seine Frau sich von ihm trennen wollte. Er habe im Affekt gehandelt und sei isoliert und voller Angst gewesen. Normalerweise kenne man ihn eher als zurückhaltend und leise.
Die Verteidigerin fährt fort: "Außerdem ließ er sich nach der Tat festnehmen, ohne sich zu wehren, und fragte direkt nach, wie es seiner Frau geht." Der 35-Jährige leide sehr unter der Tat. Auch in Haft würde es ihm vor allem wegen der Sprachbarriere nicht gut gehen. "Ich beantrage, meinen Mandanten zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen", beendet die Verteidigung ihr Plädoyer.
Nach einer Verhandlungspause verkündete der Richter die Strafe: acht Jahre Haft, und der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der 35-jährige Hechthausener wurde wegen des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen - von ihm kam jedoch keine Reaktion. Wieder saß er einfach nur da und horchte auf die Worte der Dolmetscherin.
Die Kammer begründet ihre Entscheidung: "Es handelt sich um einen direkten Tötungsvorsatz. Er stach elfmal mit einem Messer auf seine Frau ein - der Angeklagte nahm also in Kauf, dass seine Ehefrau stirbt. Ihr Leben hing am seidenen Faden. Nur durch eine Aneinanderreihung von Zufällen überlebte sie. Außerdem sagte er vor und während der Tat, dass er seine Frau töten will. Daher sind wir uns mit der Verurteilung sicher."