Am Landgericht Stade ist nach mehreren Verhandlungstagen das Urteil im Prozess um versuchte Anstiftung zum Mord im Kreis Cuxhaven gefallen. Foto: Francke
Am Landgericht Stade ist nach mehreren Verhandlungstagen das Urteil im Prozess um versuchte Anstiftung zum Mord im Kreis Cuxhaven gefallen. Foto: Francke
Am Landgericht Stade

"Selbst, wenn ich töte, ist es okay": Urteil wegen Mord-Anstiftung in Dorum gefallen

von Tamina Francke | 24.04.2026

Im Prozess um die versuchte Anstiftung zum Mord durch einen Vater aus Dorum (Kreis Cuxhaven) ist am Landgericht Stade das Urteil gefallen. Wochenlang hatte sich das Gericht mit den schweren Vorwürfen innerhalb der Familie beschäftigt (mit Video).

Am Landgericht Stade ist am Freitag (24. April 2026) das Urteil in einem aufsehenerregenden Strafverfahren gefallen. Ein 46-jähriger Vater aus Dorum (Gemeinde Wurster Nordseeküste, Kreis Cuxhaven) wurde wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. CNV-Medien war vor Ort.

Der Angeklagte erschien zur Urteilsverkündung mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze im Gerichtssaal. Nach mehrtägiger Beweisaufnahme sah es die 3. Große Strafkammer als erwiesen an, dass er versucht hatte, seinen damals 17-jährigen Sohn dazu zu bewegen, die eigene Schwester zu töten.

Gericht: Angeklagter sah sich als Oberhaupt

Nach Überzeugung der Kammer verstand sich der Angeklagte als klares Oberhaupt der Familie. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er insbesondere gegenüber den weiblichen Familienmitgliedern den Anspruch hatte, seine moralischen Vorstellungen durchzusetzen.

Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Foto: Brettschneider

Aus Sicht des Gerichts nahm die Entwicklung ihren Ausgang bereits Jahre zuvor, als der Angeklagte entdeckte, dass seine Tochter Nacktbilder verschickt hatte. Seither sei er davon überzeugt gewesen, dass sie Kontakte zu Männern suche und gegen seine Wertvorstellungen verstoße. Nach den Feststellungen der Kammer kam es in der Folge wiederholt zu körperlicher Gewalt - sowohl in Deutschland als auch bereits zuvor in Syrien.

Die Tochter habe sich diesem Verhalten jedoch nicht dauerhaft unterworfen, sondern unter anderem Hilfe beim Jugendamt gesucht. Nach Überzeugung des Gerichts konnte der Angeklagte dies nicht akzeptieren. Er habe befürchtet, in seinem Ansehen verletzt zu werden. In einer Audioaufnahme äußerte er selbst, er wolle nicht als "Vater einer Hure" gelten.

Eskalation nach Polizeieinsatz

Den entscheidenden Wendepunkt sieht das Gericht Anfang September 2025. Nach den Feststellungen der Kammer kam es erneut zu einem Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Tochter unter anderem an den Haaren gezogen haben soll. Eine jüngere Schwester rief daraufhin die Polizei, die eine Wohnungsverweisung aussprach.

Nach Auffassung des Gerichts war damit für den Angeklagten "das Maß voll". Die Kammer ist überzeugt, dass er in dieser Situation den Entschluss fasste, dass seine Tochter sterben müsse. Zugleich sei ihm bewusst gewesen, dass eine eigene Tat unmittelbar auf ihn zurückfallen würde. Deshalb habe er versucht, eine Situation herbeizuführen, die wie eine spontane Eskalation wirkt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Sohn in diese Richtung drängte. Zwar konnte nicht festgestellt werden, dass er konkret nach einer dritten Person für die Tat gefragt hat. Nach Überzeugung der Kammer wollte er den Sohn jedoch dazu bringen, selbst tätig zu werden. Dafür spreche insbesondere auch, dass er ihn nach dessen Weigerung massiv als "Hurensohn" und "ehrenlos" beleidigte.

Beweiswürdigung: Aussagen und Audioaufnahmen

Die Kammer stützt ihre Überzeugung auf eine Gesamtschau der Beweise. Neben den Zeugenaussagen wurden auch Audioaufnahmen berücksichtigt. Darin äußerte der Angeklagte unter anderem: "Ich will das endlich regeln. Ich will die Sache jetzt selbst klären."

Am Bahnhof in Dorum wurde der Angeklagte im September 2025 festgenommen. Wenige Tage zuvor war er nach einem Polizeieinsatz der Wohnung verwiesen worden. Foto: Leuschner

Nach Auffassung des Gerichts zeigen diese Äußerungen, dass der Angeklagte die Situation als ein Problem begriff, das er endgültig lösen wollte. In den Audioaufnahmen sagte er selbst: "Selbst, wenn ich töte, ist es okay, weil ich im Recht bin." Für die Kammer wird daran deutlich, dass er sein Handeln auch im Fall tödlicher Gewalt als gerechtfertigt ansah. Zugleich ist das Gericht überzeugt, dass ihm die Unrechtmäßigkeit bewusst war, unter anderem, weil er zuvor staatliche Hilfsangebote in Anspruch genommen hatte.

Strafmaß unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt. Das Gericht blieb mit fünf Jahren und sechs Monaten deutlich darunter.

Strafmildernd berücksichtigte die Kammer, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sich die Tat aus einer zugespitzten familiären Krisensituation heraus entwickelte. Zudem blieb es bei einer versuchten Anstiftung, ohne dass es zu einer konkreten Tatausführung kam. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es sich um ein schwerwiegendes Delikt handelt.

Auch Audioaufnahmen spielten im Prozess eine wichtige Rolle. Das Gericht wertete sie als zentrales Beweismittel. Foto: Kul

Haftbefehl bleibt bestehen

Der Haftbefehl bleibt nach Entscheidung des Gerichts bestehen. Die Kammer sieht weiterhin einen dringenden Tatverdacht sowie Fluchtgefahr. Der Angeklagte verfüge über keinen gesicherten Aufenthalt in Deutschland, habe keine berufliche Perspektive und sei mit seiner Familie in Deutschland gebrochen. Nach Auffassung des Gerichts besteht daher ein erheblicher Fluchtanreiz, insbesondere mit Blick auf bestehende Verbindungen nach Syrien.

Deutliche Worte des Gerichts

Zum Abschluss wandte sich der Vorsitzende Richter direkt an den Angeklagten. Die Strafe solle ihm verdeutlichen, dass seine Vorstellungen von familiärer Kontrolle und "Ehre" in Deutschland keinen Platz haben. Er werde lernen müssen, so das Gericht, dass seine Töchter ein eigenständiges Leben führen dürfen - unabhängig von seinen Erwartungen.

Der Angeklagte erscheint am Landgericht Stade mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze. Foto: Kul

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Tamina Francke

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

tfrancke@no-spamcuxonline.de

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