
Freitesten nach fünf Tagen Quarantäne? Erleichterungen für Kontaktpersonen kommen
KREIS CUXHAVEN. Wer als Kontaktperson einer mit dem Coronavirus infizierten Person gilt, musste bislang für 14 Tage in Quarantäne. Jetzt hat der Landkreis Erleichterungen angekündigt.
Neue Regeln ab Freitag
Im Landkreis Cuxhaven galt das bislang nicht, aktuell müssen noch 14 Tage Quarantäne eingehalten werden.
Doch jetzt kommt die Erleichterung für Schüler und Eltern:"Ab Freitag kommen - nach internem Abstimmungsprozess - im Fall- und Kontaktmanagement
die neuen Regelungenzum Einsatz - allerdings nicht rückwirkend", kündigte Landkreis-Sprecherin Kirsten von der Lieth am Donnerstag an.
Heißt: Kinder, die ab Freitag wegen eines Coronafalles in ihrer Schule oder Kita in Quarantäne müssen, können nach fünf Tagen zurück in die Einrichtung, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen.
Quarantäne-Änderungen auch für Erwachsene
In seinem Lagebericht von Freitag erklärt der Landkreis, dass auch für Erwachsene ab sofort andere Quarantäne-Regeln gelten, wie vom Robert-Koch-Institut empfohlen. Demnach können Kontaktpersonen die Quarantäne nach zehn Tagen bereits verlassen, ohne einen abschließenden Test zu machen. Auch Erwachsene können sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten.
Schnelltest nach sieben Tagen
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Quarantäne auf sieben Tage zu beschränken und am siebten Tag einen Schnelltest zu machen. Ist der negativ, darf die Quarantäne beendet werden, allerdings sollen die Schnelltests von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Mehrere Fälle an Schulen und Kitas
Aktuell gibt es an den Schulen und Kitas im Landkreis Cuxhaven 24 bestätigte Coronafälle, 18 Personen sind als Kontaktpersonen eins eingestuft und in Quarantäne. "Derzeit sind neun Schulen in eigener Trägerschaft mit zehn infizierten Schüler/innen und einer infizierten Lehrerkraft, eine Schule in sonstiger Trägerschaft mit einer infizierten Schüler/in, sechs Grundschulen mit sechs infizierten Schüler/innen, zwei infizierten Lehrkräften und neun Schüler/innen als Kontaktpersonen I, sowie fünf Kitas und ein Hort mit sechs infizierten Kindern, null Mitarbeitenden sowie neun Personen als Kontaktperson I von der Pandemie betroffen", so von der Lieth.
Vorgehen nach positivem Schnelltest
Eltern, die bei ihren Kindern einen positiven Schnelltet machen, sollen zunächst ihre Einrichtung kontaktieren, dann einen PCR-Test machen. Fällt dieser positiv aus, wird das Gesundheitsamt informiert, bei negativem PCR-Test dürfen die Kinder nach Vorlage des Ergebnisses zurück in ihre Einrichtung, erklärt von der Lieth.