Debatte um Cuxhavens Alte Liebe: Denkmalschutz statt Umbau? Was die Behörde dazu sagt
Die Zukunft der Alten Liebe in Cuxhaven steht auf dem Prüfstand. Pläne zur Sanierung und Umbau des Wahrzeichens sorgen für hitzige Debatten. Tausende Unterschriften fordern Denkmalschutz. Was die Behörde dazu sagt.
"Sanierung/Umbau Alte Liebe" heißt es unter Punkt 9 der Tagesordnung des Rates der Stadt Cuxhaven. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses, das die von NPorts als Eigentümerin des Wahrzeichens vorgelegten Pläne erzeugt haben, und damit des zu erwartenden größeren Zuschauerzuspruchs, findet die öffentliche Ratssitzung am Donnerstag (26. Februar 2026) im Veranstaltungszentrum Kugelbake-Halle statt. Beginn ist um 18 Uhr.

Es gibt kontroverse Betrachtungsweisen zu den bisher bekannt gegebenen Umgestaltungsplänen im Zuge der notwendigen Sanierung des markanten Cuxhavener Hafenbauwerks. In einer Petition zum Erhalt des Oberdecks der Alten Liebe wurden knapp 10.000 Unterschriften innerhalb kürzester Zeit gesammelt. Die Initiatorin setzt sich beim niedersächsischen Landesamt für Denkmalschutz dafür ein, dass die Alte Liebe unter Denkmalschutz gestellt wird - und begründet es auch mit dem Ensemble mit Hamburger Leuchtturm, Minensucherdenkmal und dem Feuerschiff "Elbe 1".

Der aus Cuxhaven gebürtige Technikhistoriker Prof. Dr. Rolf-Jürgen Gleitsmann aus Karlsruhe zieht die städtebauliche Komponente sogar noch weiter und hält einen Ensembleschutz von der Kugelbake bis zum Alten Fischereihafen für notwendig. Die Alte Liebe ist in seinen Augen durchaus ein technisches Bauwerk, welches hafen- und stadtbildprägend ist. Der Experte plädiert für eine Versachlichung der Debatte und hat in diesem Zusammenhang sowohl dem Oberbürgermeister Uwe Santjer als auch NPorts und der Petitionsstellerin seine Überlegungen geschickt, ohne bisher Rückmeldungen erhalten zu haben.

Denkmalschutzamt kündigt Ortstermin an
Laut niedersächsischem Denkmalschutzamt werde die Aussichtsplattform Alte Liebe aktuell nicht im Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsens geführt, teilt Dr. Tobias Wulf, der für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz zuständig ist, mit: "Die Anlage wurde mehrfach stark verändert und wieder aufgebaut, zuletzt in den 1980er-Jahren. Eine historische, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung der derzeitigen Bausubstanz, die eine Eintragung rechtfertigen könnte, war bislang nicht ersichtlich." Aber in die Angelegenheit kommt nun eine neuerliche Bewegung hinein. Dr. Wulf kündigt auf Nachfrage von cnv-medien.de mit: "Vor dem Hintergrund der jüngsten Anfragen wird das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen einer Ortsbesichtigung eine erneute denkmalfachliche Beurteilung vornehmen."
Der Cuxhavener Heimatforscher Peter Bussler kennt die Geschichte der Alten Liebe wie kaum ein anderer. Er sagt, das Bauwerk sei derart oft umgestaltet worden, dass sie nur noch ein Schatten ihres Ursprungs sei. "Sie kann kein Denkmal sein, weil von ihren Anfängen nichts mehr vorhanden ist", meint Bussler, aber er räumt ein: "Sie hat denkwürdigen Charakter aufgrund ihrer Bedeutung, ihrer Beliebtheit und ihres Bekanntheitsgrades."

Die erste "Alte Liebe" habe sich, so Bussler, weit vorgezogen im heutigen Elbefahrwasser befunden. Der Name "Alte Liebe" sei vom ursprünglichen Damm auf das Bollwerk übertragen worden und leite sich ab von dem größten versenkten Schiff namens "Die Liebe". Das Bollwerk gehört ihm zufolge zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten in Cuxhaven und war lange Zeit eine wichtige Schiffsanlegestelle. Im Laufe ihrer langen Geschichte habe sie Form, Größe und Aussehen immer wieder verändert, und zwar nachweislich. In den folgenden Jahren wurde die Alte Liebe laut Bussler verändert:
- 1741
- 1744
- 1784/85
- 1788
- 1821/22
- 1836
- 1839
- 1864
- 1866
- 1885
- 1887
- 1933/34
- 1949
- 1954
- 1981/82.
Änderungen seien erfolgt, um den gestiegenen Ansprüchen als Hafenwerk und Anlegestelle gerecht zu werden. Zudem hätten sie auch Belangen der Sicherheit gedient.

Laut niedersächsischem Landesamt für Denkmalschutz sind Bau- und Kunstdenkmale stets außergewöhnliche Zeugnisse unserer Alltagskultur. Wie man die Denkmaleigenschaft begründet, sei dem Denkmalschutzgesetz, seiner Kommentierung und einigen oberverwaltungsgerichtlichen Urteilen zu entnehmen, schreibt das Landesamt - und erklärt gegenüber der CN/NEZ-Redaktion: "Eine bauliche Anlage ist ein Baudenkmal, wenn ihre Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt." Entsprechendes gelte für die im Denkmalschutzgesetz als "Gruppen baulicher Anlagen" bezeichneten Ensembles. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung könne nur durch eine der genannten Bedeutungen begründet sein. Dafür sei jedoch ein größerer Zusammenhang darzulegen, der beispielsweise den Wert des Baudenkmals in seiner Umgebung, in seiner Epoche erläutere. Oder aber auf seinen Rang, seine Seltenheit hinweise.