
Straßen-Asphaltierung in Cuxhaven: Streit entbrannt zwischen Stadt und Landesbehörde
Die Vorbereitung zur Asphaltierung der Friedrich-Carl-Straße in Cuxhaven geht weiter. Ungeachtet dessen melden sich viele Menschen beim Ehepaar, das eine Unterschriftenaktion gegen die Baumaßnahme initiiert hat. Derweil ist auch ein Streit entbrannt.
"Bei uns melden sich nach wie vor neben direkten Nachbarn aus unserer Straße auch Leute aus den anderen Stadtteilen wie Döse und Sahlenburg, um an der Unterschriftenaktion teilzunehmen", sagt Andreas Just. Der Cuxhavener hat die Unterschriftensammlung gemeinsam mit seiner Frau Claudia kurzfristig initiiert. Die Eheleute haben in dieser Angelegenheit auch das Landesamt für Denkmalpflege eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten.
Diese liegt der Redaktion vor. In dem Schreiben des Landesamtes heißt es unter anderem: "Ich kann Ihnen in jedem der genannten Punkte, die gegen die Asphaltierung sprechen, nur zustimmen. Sie ist aus den von Ihnen benannten Gründen der Nachhaltigkeit und der Stadtbildpflege längst nicht mehr zeitgemäß."

Das Pflastern von Straßen setzte sich langsam im 19. Jahrhundert durch, wobei bis etwa 1900 die Bürger selbst für die Pflasterung des Straßenabschnitts vor ihren Häusern aufkommen mussten. Die Pflasterung mit hochwertigem Naturstein durch Asphalt zu ersetzen, würdigt die Erscheinung der Straße aus Sicht des Landesamtes herab und "desintegriert die historische Bebauung am Straßenrand".
Gestaltungssatzung "ein gutes und kluges Werkzeug"
"Trotz dieser für das historische Stadtbild überaus relevanten Aspekte, bietet das Denkmalschutzgesetz im Fall der Friedich-Carl-Straße leider keine Möglichkeit, gegen fragwürdige kommunale Entscheidungen vorzugehen", heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Zwar wird historisches Pflaster im Verzeichnis der Kulturdenkmale geführt, jedoch muss ein hoher Maßstab für eine Denkmalausweisung angelegt werden. Dieser ergibt sich bei historischem Pflaster etwa aus seiner Bedeutung für eine sogenannte ,Gruppe baulicher Anlagen', also im Kontext mit denkmalgeschützter Straßenrandbebauung. Der Straßenzug der Friedrich-Carl-Straße zeichnet sich zwar durch ein paar historistische Wohnhäuser aus, von denen jedoch nur ein einziges als Denkmal ins Verzeichnis aufgenommen wurde." Damit ist das in Cuxhaven als "Glocke"-Haus bekannte Bauwerk gemeint. Aus Sicht des Landesamtes gäbe es andere Werkzeuge, um die historischen Qualitäten einer Stadt über ihren Denkmalbestand hinaus zu bewahren. Hier sei eine Stadtbildpflege mit Gestaltungssatzung ein gutes und kluges Werkzeug.

"Voraussetzung ist natürlich ein Gespür in der Stadtverwaltung für die Geschichte einer Stadt und ein Verständnis für die Bedeutung, die diese auch für die Gegenwart hat. Dabei ist es durchaus möglich, auch moderne Interessen, wie die von Fahrradfahrern oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen. Die Einteilung der Straße in unterschiedliche Bereiche, die sich auch im Bodenbelag abzeichneten, wurde schon zu napoleonischer Zeit praktiziert, um etwa den unterschiedlichen Bedürfnissen von Reitern und Fußgängern gerecht zu werden. Hier lassen sich elegante Lösungen finde", macht das Landesamt für Denkmalpflege zusammenfassend deutlich.
"Unsachliche und populistische Statements abgegeben"
Auf Anfrage unseres Medienhauses erklärte Andreas Eickmann, dass man selbstverständlich zu der Baumaßnahme unterschiedliche Sichtweisen haben kann. "Bedenklich wird es jedoch, wenn eine Verwaltung die Grenzen ihrer eigenen Zuständigkeiten nicht beachtet, sondern unsachliche und populistische Statements abgibt", so Eickmann.
Das Landesamt für Denkmalpflege ist eine Bratungsinstanz des Landes. Dessen Aufgabe ist es unter anderem die Unteren Denkmalschutzbehörden in denkmalschutzrechtlichen Fragen zu beraten. "Da denkmalschutzrechtliche Belange durch die vorliegende Maßnahme in keinster Weise betroffen sind, nimmt die Sachbearbeiterin des Landesamtes mit ihrer Mail zu Fragen Stellung, für die Sie nicht zuständig ist", macht der Stadtbaurat deutlich.
"Diese Verfahrensweise ist für sich schon sehr ungewöhnlich. Gänzlich unverständlich wird dieses Verhalten dann, wenn man berücksichtigt, dass die Sachbearbeiterin vor Abfassung dieser Mail weder bei der Stadt Informationen eingeholt hat und eine einseitige Position bezog, ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen. Es ist bedauerlich, wenn im Gewande des Landesamtes für Denkmalpflege eine wohl private Meinung transportiert wird. Die Ansicht der Sachbearbeiterin wird von der Stadt Cuxhaven nicht geteilt und auch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt sieht keine Betroffenheit des Denkmalschutzrechtes", so Andreas Eickmann abschließend.
Was wird aus dem historischen Pflasterseinen?
Derweil sind Arbeiter der Firma Strabag dabei, Teile des historischen Pflasters aufzunehmen und in einen Container zu verfrachten. Ob dieses wieder im Bereich des Wendehammers verlegt wird, ist fraglich.
