
Höchst unappetitlich: Ekel-Restaurant in Cuxhaven und Mäuse im Hemmoorer Markt
Es geht sogar noch ekliger als Mäuse in dem Brötchenregal eines Aldi-Marktes in Cuxhaven. Die Mängelliste eines Restaurants in Cuxhaven ist ellenlang und echt unappetitlich. Diese Hygieneverstöße sind nichts für zart besaitete Gemüter.
Das bekannt gewordene Maus-Problem in der Cuxhavener Aldi-Filiale an der Brockeswalder Chaussee wirft weitere Fragen auf: Zum Beispiel wie häufig ein derartiger Schädlingsbefall in Einkaufsmärkten von den Fachkräften bemerkt wird? Hier kann der Landkreis als zuständige Lebensmittelüberwachung allerdings nicht mit Zahlen aufwarten. Lebensmittelbetriebe seien grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Schädlingsmonitoring zu betreiben, so die Pressestelle des Landkreises Cuxhaven auf Nachfrage. Es werde in den meisten Fällen durch professionelle Firmen durchgeführt. Sollte dabei ein Befall durch Mäuse oder andere Schädlinge festgestellt werden, leite der verantwortliche Lebensmittelunternehmer Maßnahmen zur Bekämpfung ein. In solch einem Fall erhalte der Landkreis jedoch keine Kenntnis über den Nager- beziehungsweise Schädlingsbefall, daher lägen keine Zahlen vor.
Fälle von Kontaminierung aus Kreis Cuxhaven werden veröffentlicht
Aber dennoch werden Fälle von Kontaminierung bekannt - und sogar veröffentlicht. Denn sollte ein Lebensmittelbetrieb nach einer Kontrolle der Anordnung des Veterinäramtes nicht nachkommen, könne ein Bußgeld erlassen werden. Und sobald dieses Bußgeld über 300 Euro liege, erfolgt eine Publikation im öffentlichen Register des Landes. Zu finden sind dort - nach Regionen untergliedert - die Vorfälle und Betriebe unter "Informationen zu Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht in Niedersachsen".
Drei Fälle seit Januar 2023 im Kreis Cuxhaven
Seit Jahresbeginn gibt es auf dem Portal drei veröffentlichter Fälle aus dem Kreis Cuxhaven - allesamt haben sie einen hohen Ekelfaktor. Neben dem am 13. Februar bemerkten und bereits mehrfach geschilderten Mäusebefall in der Aldi-Filiale in Cuxhaven kam es zu einer ähnlich gelagerten Angelegenheit in einem Hemmoorer Sonderpostenmarkt.
Mäuse-Befall im Markt in Hemmoor
Der am 23. Februar bemerkte Verstoß wird so dargestellt: "Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt. Das Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen war daher ungeeignet. Aufgrund der festgestellten Hygienemängel war zu erkennen, dass der vorhandene Reinigungs- und Desinfektionsplan nicht eingehalten wurde. Die Betriebsleitung kam der Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Personal bezüglich der Lebensmittelsicherheitskultur angemessen geschult wird, nicht nach."

Die Mängelliste ist ebenso lang wie unappetitlich
Getoppt werden die Maus-Vorfälle allerdings von einem Restaurant in Cuxhaven-Groden. Bereits am 24. Januar dieses Jahres wurde eine ganze Reihe an Verstößen bemerkt. Die Mängelliste ist ebenso lang wie unappetitlich:
"Schanktresenbereich: Das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Fußbodenbelag war verbraucht. Lager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Kühlzelle: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußbodenbelag war verbraucht. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Offene, angetrocknete Gewürzdosen und angetrocknetes, schmieriges Lammkotelett. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Wandanstrich war verbraucht. Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt und das Kondenswasser stand unten im Kühlschrank. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Trockenlager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Das Hängeregal war beschädigt (Holz, offenporig). Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Aufenthaltsraum: Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbereich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich).
Infektionsschutz: Es wurden Personen beschäftigt, für die die Dokumentation der Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht im Betrieb einsehbar war. Personalhygiene: Es wurde Personal in einem hygienisch sensiblen Bereich beschäftigt, das ungeeignete dunkle Arbeitskleidung trug, die nicht der DIN 10524 (Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben) entsprach.
Betriebliche Organisation / Mitwirkungspflicht: Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Erfüllung der Temperaturkontrollerfordernisse (Kühlung) für Lebensmittel waren nicht vorhanden. Der für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte notwendige Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Es wurden diverse Hygienemängel festgestellt, die diesem Bericht zu entnehmen sind."
Vorfälle sollen keine amtliche Warnung sein
Bei allen veröffentlichten Informationen handele es sich ausdrücklich nicht um amtliche Warnungen. Es seien keine behördlichen Einschätzungen zum Risiko künftiger weiterer Verstöße, teilt das Land mit. Die Informationen stellten ausschließlich den Sachverhalt zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle dar.
Tatsächlich sind behördliche Nachkontrollen bei gravierenden Mängeln eine zwingende Notwendigkeit, wie von der Kreis-Pressestelle zu erfahren war: "Wenn wir ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, handelt es sich um mindestens einen vorliegenden gravierenden Mangel. Nachkontrollen werden dann bis zu dem Zeitpunkt durchgeführt, bis der Betrieb keine Mängel mehr aufweist beziehungsweise es sich nur noch um geringfügige Mängel handelt." In allen drei auf dem Landes-Internetportal beschrieben Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sind Mängelbeseitigungen vorgenommen worden, heißt es auf dem Portal.