
Prügel und Messerstiche vor Lokal in Cuxhaven-Duhnen: Langjährige Haftstrafen
Drei Männer prügelten auf ihn ein, mindestens ein Täter zückte ein Messer. Im Prozess gegen drei Angeklagte, die einen Mann vor einer Kneipe in Cuxhaven-Duhnen traktiert hatten, sind Urteile gefällt worden. Ihre Anwälte haben aber Revision eingelegt.
Es war ein Prozess, der seit November 2024 eher schleppend vor dem Landgericht Stade verlief. Der Tatvorwurf: Zwei Brüder und ein Bekannter sollen einen Mann bei und nach einem Kneipenbesuch in Cuxhaven-Duhnen in eine Falle gelockt haben.
Beziehungstat wegen Schwester
Dabei ging es in erster Linie um die Beziehung des Opfers mit der Schwester der beiden Brüder. Unter einem Vorwand war der Mann nach draußen gelockt worden, wo ihn die Angeklagten bereits erwarteten. Und das nicht nur, um mit ihm zu reden, sondern ihm körperlich eine Abreibung zu verpassen.
"Sie wollten mich töten"
Wie genau sich in dieser Tatnacht der Ablauf des Geschehens abgespielt hat, ließ sich auch nach mehr als zehn Verhandlungstagen nicht lückenlos rekonstruieren. Fakt ist: Der Mann erlitt durch die Schläge und Stiche mit einem Messer schwere Verletzungen. "Sie wollten mich töten", hatte das Opfer kurz nach Prozessbeginn ausgesagt. "Du weißt schon, worum es geht" und "Wir töten dich, du Hurensohn" waren zwei Sätze, die dem schwer verletzten Mann im Zuge der Auseinandersetzung im Außenbereich des Lokals in Erinnerung geblieben waren.

Er habe neben den Prügeln auch Stiche im Bereich der Nieren, der linken Hand, des Rückens und des Kopfes davongetragen. Minutenlang habe er bei dem handfesten Streit um sein Leben gekämpft, sich gewehrt und es schließlich geschafft, wieder in das Lokal zu gelangen, wo dann Polizei und Rettungsdienst informiert worden waren.
Im Verlauf des Prozesses wurde seitens der Anwälte der Angeklagten immer wieder versucht, die Glaubwürdigkeit des Opfers und der Zeugen und Zeuginnen in Zweifel zu ziehen.
Über sechs Jahre in Haft
Zuletzt wurden - außer der Reihe - noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt, um das Verfahren mit einem Urteil zu Ende zu bringen. Doch die waren nach der Aussage der Sprecherin des Landgerichtes nicht mehr nötig. Überraschend wurden vom Richter kurzfristig die Plädoyers des Staatsanwaltes und der Verteidiger eingefordert, bevor er dann das Urteil fällte. Die drei Angeklagten müssten nun eigentlich Haftstrafen zwischen fünf Jahren und fünf Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten verbüßen.
Tauziehen geht weiter
Ob es dazu aber kommt? Das wird sich noch zeigen. Nach Angaben der Landgerichtssprecherin ist bereits seitens der Verteidiger Revision eingelegt worden. Ob es tatsächlich Verfahrensfehler gegeben hat? Das juristische Tauziehen geht weiter...