Das Bild zeigt das von der Polizei abgesperrte Umfeld des Tatorts: Mit einem Suchhund fahnden Beamte am Vormittag nach der Auseinandersetzung nach der Tatwaffe. Foto: Koppe
Das Bild zeigt das von der Polizei abgesperrte Umfeld des Tatorts: Mit einem Suchhund fahnden Beamte am Vormittag nach der Auseinandersetzung nach der Tatwaffe. Foto: Koppe
Verteidigung zieht alle Register

Lücke im Video um Messer-Attacke in Cuxhaven-Duhnen: Fehlen entscheidende Minuten?

von Kai Koppe | 06.01.2025

Im vor dem Landgericht Stade geführten Prozess um die Messer-Attacke vor einem Lokal in Cuxhaven-Duhnen - es geht um versuchten Mord - zieht die Verteidigung alle Register: Sie weist unter anderem auf eine "Lücke" in einem Überwachungsvideo hin.

Die Beweisaufnahme in einem Verfahren wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wird vermutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade veranschlagt: In der Absicht, ihre Mandanten zu entlasten, haben die Verteidiger der drei auf der Anklagebank sitzenden jungen Männern aus dem Irak weitere Beweisanträge gestellt.

Einerseits geht es um die Frage, inwieweit mutmaßliche Tatbeteiligte (sie sind zwischen 28 und 35 Jahre alt) versucht haben, die zur Debatte stehende Bluttat vor einem Vergnügungslokal im Herzen von Duhnen zu verhindern. Andererseits wies ein Anwalt am jüngsten Verhandlungstag auf Schwachstellen in der von Ermittlern zusammengefügten Indizienkette hin.

Kamera eines Lokals nebenan zeichnete auf

Ausgangspunkt sind - was die angesprochenen Defizite betrifft - zwei Videos, die von einer zu einem Nachbargaststätte gehörenden Außenkamera aufgezeichnet wurden. Das Material soll abbilden, wie Angreifer und das im Zuge des Streits niedergestochene Tatopfer aneinandergerieten, entscheidende Szenen allerdings nicht zeigen: Nach den Worten von Rechtsanwalt Marco Lund gibt es zwischen den mit Zeitstempeln versehenen Aufzeichnungen eine sich über nicht ganz zwei Minuten erstreckende Lücke. Warum dieser Zeitraum in der Videoaufzeichnung fehle, wollte der Strafverteidiger an die Kammer gewandt wissen; er beantragte, dass die Richter "jede erdenkliche Anstrengung" unternehmen müssten, um des fehlenden Videoschnipsels habhaft zu werden.

Indirekt stand am Montag ferner der Vorwurf im Raum, dass es sich sowohl die Richter als auch die zuständigen Ermittlungsbehörden bislang zu einfach gemacht zu haben. "Es fragt sich der unvoreingenommene Mandant, wie die Kammer dazu kommt, dass er am fraglichen Abend eine Jacke getragen haben soll", so Anwalt Lund, der spekulierte, dass besagtes Kleidungsstück dem Beschuldigten lediglich angedichtet worden sein könnte, um plausibel zu machen, wie die mutmaßliche Tatwaffe (ein Messer mit zwölf Zentimeter langer Klinge), in einer von Nachtschwärmern frequentierten Gegend unbemerkt mitgeführt werden konnte.

Oben erwähnte Videoaufzeichnungen jedenfalls würden zeigen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nur einen "dünnen Pullover" getragen habe. Aus Anwaltssicht ist ferner zweifelsfrei zu erkennen, wie der Genannte versucht, einen mutmaßlichen Angreifer zurückzuhalten.

Ein Beschuldigter will dazwischengegangen sein

Kein Täter, sondern Streitschlichter? Nach Lesart der Verteidigung soll sich ein weiterer der drei Angeklagten bemüht haben, eine Eskalation der Auseinandersetzung zu verhindern: Schnittwunden, die der Mann im Unterarmbereich davongetragen hat, belegen aus Sicht seines Rechtsbeistands, dass er versucht hat, den Messerangriff zu unterbinden. Ein Gutachten soll diese Auffassung nun untermauern. Der 28-Jährige hatte sich bereits bei Prozessauftakt von der Bluttat distanziert.

Bei der inzwischen mehr als zwei Jahre zurückliegenden Attacke waren dem Tatopfer wie berichtet gefährliche Stichverletzungen beigebracht worden. Stark blutend fand der Geschädigte den Weg zurück ins Lokal, wo er sich in Sicherheit bringen konnte. Die Hintergründe des Gewaltausbruchs sind nach wie vor nicht eindeutig zu verifizieren: Während die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung davon ausging, dass der Auslöser in einem Verhältnis des Opfers zu einer Schwester der Angreifer besteht, klang im Laufe der zurückliegenden Prozesstage eine andere denkbare Motiv-Variante, nämlich Eifersucht, an: Bei dem Niedergestochenen handelte es sich offenbar um den seinerzeitigen Freund einer jungen Deutschen, die zuvor mit einem der drei Angeklagten liiert gewesen war.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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