
Tötungsdelikt an Heiligabend in Cuxhaven: Der Tatvorwurf lautet nicht Mord
Bundesweit löste die tödliche Messerattacke auf einen 56-Jährigen aus Cuxhaven an Heiligabend 2023 Erschütterung aus. Zwei junge Cuxhavener befinden sich als Tatverdächtige weiterhin in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft erklärt, wie es weitergeht.
Einen Monat nach dem Tötungsdelikt an Heiligabend 2023 in Cuxhaven befinden sich die beiden Verdächtigen weiterhin in Untersuchungshaft in zwei verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Stade übernommen.
Details werden nicht preisgegeben
Über intensive Ermittlungen spricht deren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas (Stade). Details wollte und konnte er hierzu nicht preisgeben und ebenso keine Stellung nehmen zu den Gerüchten über die der Tat vorhergehenden Ereignisse, die reichlich in der Stadt kursieren.
Tatsache ist, dass das Opfer, ein 56-jähriger Cuxhavener, in den Morgenstunden des 24. Dezember in der Straße Hörn unweit seines eigenen Zuhauses durch mehrere Messerstiche ums Leben gekommen ist.
Als Tatverdächtige nahm die Polizei Cuxhaven nach entscheidenden Zeugenhinweisen zwei Männer aus Cuxhaven (20 und 21 Jahr alt) fest. Die Staatsanwaltschaft erließ zwei Untersuchungshaftbefehle, die laut Kai Thomas Breas weiterhin in Kraft sind.
"Mordmerkmale nicht festgestellt"
Der Tatvorwurf laute nach den bisherigen Erkenntnissen auf vollendeten Totschlag, so Breas. "Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Mordmerkmale festgestellt worden." Als Merkmale, die einen Mord kennzeichnen, gelten in Deutschland unter anderem Mordlust, Habgier, Grausamkeit, Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder das Bestreben, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Ein Mord ist laut Paragraf 211 Strafgesetzbuch mit lebenslanger Freiheitsstraße zu bestrafen, Totschlag mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren (§ 212 StGB).
Anwendung des Jugendstrafrechts hängt von Beurteilung der Reife zusammen
Während auf den 21-Jährigen ein reguläres Strafverfahren zukomme, könne bei dem jüngeren Verdächtigen noch die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht kommen. Entscheidend dafür sei bei sogenannten Heranwachsenden (18- bis 20-Jährigen) die Feststellung einer möglichen Reifeverzögerung, erklärt der Oberstaatsanwalt.
Hauptverfahren könnte im Sommer beginnen
Bis zum 24. März - innerhalb einer Drei-Monats-Frist - muss die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nun beim zuständigen Landgericht Stade eingehen. "Wir unternehmen bis dahin weiterhin intensive Ermittlungen, sammeln weitere Beweise und vernehmen Zeugen", so Breas. Mit der Eröffnung der Hauptverhandlung sei dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der mutmaßlichen Tat zu rechnen. Diese Frist könne sich durch verschiedene Faktoren verlängern.
Die Hauptverhandlung dürfte dann Hintergründe der Ereignisse von Heiligabend und dem Abend davor freilegen und vielleicht auch Erkenntnisse dazu liefern, warum das blutende Opfer, das mitten auf der durch Mehrfamilienhäuser flankierten Straße lag, nicht früher entdeckt, sondern erst durch Angehörige gefunden wurde.