Vor einem Jahr brannte es in Kaserne in Cuxhaven-Altenwalde: Der aktuelle Stand
Genau ein Jahr ist es her, dass zwei Brände Cuxhaven in Aufruhr versetzten. Zunächst fing ein Lkw am Gelände der Hinrich-Wilhelm-Kopf Kaserne Feuer, dann brannte das ehemalige Unteroffiziersheim. Wie ist der Ermittlungsstand nach einem Jahr?
Genau vor einem Jahr hat es an und in der früheren Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Altenwalde gebrannt. Dass es Brandstiftung war, dessen war sich die Polizei fast sofort sicher. Welches Motiv dahinter steckte, ist bis zum heutigen Tag ungeklärt.
Als haupt- und ehrenamtliche Kräfte am 20. November 2022, einem Sonntag, abends in die Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße zu einem brennenden Lkw beordert wurden, konnten sie noch nicht ahnen, dass sie keine zehn Stunden später ein noch viel größerer Brand beschäftigen würde; diesmal innerhalb der Kaserne.
Alarmierungen in Altenwalde kamen nur Stunden nacheinander
Um 6.22 Uhr ging die Meldung bei der Rettungsleitstelle der Berufsfeuerwehr Cuxhaven ein, dass das ehemalige Unteroffiziersheim brenne. Am Ende des Einsatzes war das Gebäude bis auf die Grundmauern niedergebrannt.
Da kurz zuvor die Pläne für die Etablierung einer Landes-Erstaufnahmeeinrichtung sowie einer Großunterkunft des Landkreises in der Kaserne bekannt geworden waren, kam schnell der Verdacht auf, dass die Taten politisch motiviert gewesen sein könnten. Die Polizeiinspektion Cuxhaven richtete eigens eine Ermittlungsgruppe ein, befragte Anwohner und untersuchte zusammen mit einem Brandsachverständigen die Ruine.
Vorsatz bei Brand in Cuxhaven-Altenwalde wurde schnell festgestellt
"Bereits die ersten Ermittlungen ergaben, dass es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um vorsätzliche Brandlegungen handelte", berichtet der Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, Stephan Hertz. Mehrere Zeugenaufrufe, Anwohnerbefragungen und weitere, intensive Ermittlungen durch die extra eingerichtete Ermittlungsgruppe hätten jedoch nicht zur Ermittlung eines Tatverdächtigen geführt.
Eine politisch motivierte Tathandlung könne nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise darauf hätten sich jedoch nicht ergeben.