Mord an Schweizerin in Otterndorf: Endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs gefallen
Sie wollte sich in Otterndorf ein neues Leben aufbauen, zog aus der Schweiz an die Nordseeküste und fühlte sich hier wohl. Doch dann traf sie ihren Mörder. Jetzt beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit diesem Fall.
Ein Nordledaer war wegen des heimtückischen Mordes an der wohlhabenden Frau im Dezember 2025 vom Landgericht Stade zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sein Anwalt ging jedoch in Revision. Jetzt hat der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung gefällt.
Es ist eine eher unscheinbare Doppelhaushälfte im Baugebiet "Medembogen". Doch es ist ein Haus, an dem viele Otterndorfer nicht einfach so vorbeifahren. Denn hinter den Mauern geschah vor knapp vier Jahren ein Mord. Ein Mord aus Habgier; ein heimtückischer Mord. Ein Mord, der möglicherweise nie aufgeklärt worden wäre, wenn nicht die Familie der Frau und deren Anwalt Thiemo Röhler alles daran gesetzt hätten, dass Anklage gegen den inzwischen verurteilten Täter erhoben wird.

Es war ein Indizienprozess, denn der Mann aus Nordleda leugnete bis zuletzt, mit dem gewaltsamen Tod der äußerst wohlhabenden Wahl-Otterndorferin (67) etwas zu tun gehabt zu haben. Klar ist aber: Ungefähr ein halbes Jahr vor ihrem gewaltsamen Tod ließ sich die Frau auf ein Verhältnis mit ihrem späteren Mörder ein. Immer wieder kam es zu Treffen in Otterndorf, zu gemeinsamen Ausflügen und zum Sex.
Er packte zu und erwürgte sie
Täter und Opfer trafen sich nach Überzeugung des Stader Landgerichtes auch am 23. Oktober 2022 am frühen Abend in Otterndorf. Dort endete im Schlafzimmer der Frau dann auch deren Leben. Der Täter überwältigte sie urplötzlich, packte ihren Hals und erwürgte sie. Anschließend entwendete er unter anderem eine wertvolle Halskette und öffnete einen im Kleiderschrank verankerten Safe, um ein Armband, zwei Goldbarren und Münzen zu stehlen. Das Bargeld aus dem Portemonnaie der Frau und deren Bankkarte steckte er ebenfalls ein und verließ dann den Tatort. Noch in der Nacht kehrte er zurück, um Spuren zu verwischen.

Rund zwei Wochen später erfolgte dann bei ihm eine Hausdurchsuchung. Es wurde nicht nur Bargeld im vierstelligen Bereich sichergestellt, sondern im Wagen des Täters lagen neben einem kleineren Goldbarren auch zwei Schmuckstücke, die eindeutig der Frau gehört hatten. Ein klarer Fall? Nicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Stade. Der Mann blieb zunächst auf freiem Fuß und zwischenzeitlich drohte sogar die Einstellung weiterer Ermittlungen.
Nach Mord in Otterndorf: Opferfamilie ließ nicht locker
Das war zu viel für die Familie der Schweizerin, die als Nebenklägerin über ihren Rechtsanwalt Thiemo Röhler (Cuxhaven) Druck machte. Und siehe da: Im Juli 2025 klickten die Handschellen bei dem inzwischen verurteilten 63-Jährigen. Im September begann der Prozess vor dem Stader Landgericht, am 2. Dezember fiel das Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen "Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge".
Doch die Verteidigung ging in Revision; allerdings erfolglos. Nach Informationen der Redaktion der Cuxhavener Nachrichten und Niederelbe-Zeitung hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Tagen die Revision gegen das Landgerichtsurteil als "unbegründet" verworfen. Es bleibt bei der lebenslangen Haft.
Rechtsanwalt Thiemo Röhler erklärte auf Nachfrage von CNV-Medien, dass die Familie der ermordeten Schweizerin die Entscheidung des Bundesgerichtshofes erleichtert aufgenommen habe und "das Verfahren nun strafrechtlich abgeschlossen ist". Die Familie wolle jetzt versuchen, das Geschehen - so weit es gehe - endgültig zu verarbeiten. Röhler: "Es war und wird noch ein langer Weg."
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