Ende der Stallpflicht im Kreis Cuxhaven: Geflügel darf wieder ins Freie
KREIS CUXHAVEN. Geflügelhalter können aufatmen: Enten, Gänse und Hühner dürfen ab Freitag, 1. April, im gesamten Kreisgebiet wieder an die frische Luft. Das teilt der Landkreis Cuxhaven mit.
Am Freitag wird die Anordnung der Stallpflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben. "Wir sind froh, dass die Hühner zu Ostern wieder draußen sein können", betont die Leiterin des Kreisveterinäramtes Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt.
Wie schon im vergangenen Winter wurde in Niedersachsen und in weiteren Bundesländern ein massiver Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Im Kreisgebiet wurden im Rahmen eines Wildvogelmonitorings bereits Anfang November 2021 die ersten positiven Befunde der sogenannten "Geflügelpest" (hochpathogenen aviären Influenza) ermittelt.
Über Dithmarschen ins Cuxland
Kurze Zeit später war ein Teil des Landkreises Cuxhaven von einem Ausbruch der Geflügelkrankheit im Landkreis Dithmarschen betroffen. Ab 19. November galten dann eine Aufstallungspflicht und ein Ausstellungsverbot für Geflügel im gesamten Landkreisgebiet.
Neben den hohen Zahlen an Wildvögeln waren zahlreiche Hausgeflügelbestände in Niedersachsen betroffen. Auch im Landkreis Cuxhaven blieben Betriebe nicht verschont. Tierhalterinnen und Tierhalter in den um diese Betriebe eingerichteten Restriktionszonen hatten dadurch neben der ohnehin geltenden Stallpflicht zeitweise noch sehr viel weitergehende Maßgaben zu beachten.
Virus ist immer noch da
"Die Anordnung einer Aufstallungspflicht aus seuchenhygienischen Gründen ist auch immer eine Abwägung zum Tierschutz, wir sind froh, dass die Tiere nun wieder ins Freie dürfen, aber das Virus ist noch immer da. Zwar ist das Risiko nicht mehr so hoch, wie in den letzten Wochen und Monaten, aber ein Restrisiko bleibt", warnt Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt. "Geflügelhalter sollten also auch weiterhin den direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern und streng auf Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben beziehungsweise Beständen achten."
Hausgeflügel darf daher nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden, heißt es vonseiten des Landkreises.